Für seine nachhaltigen Bemühungen um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ist das Justizministerium erneut mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung gilt als Gütesiegel für eine besonders familienbewusste Personalpolitik.
Das Ministerium der Justiz und für Migration ist nach erfolgreicher Re-Auditierung bereits zum vierten Mal in Folge mit dem Zertifikat des audit berufundfamilie ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung, die unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin verliehen wird, gilt als Gütesiegel für eine besonders familienbewusste Personalpolitik. Das unabhängige Prüfungskuratorium hat im Zertifizierungsprozess insbesondere die erweiterten Möglichkeiten für flexibles Arbeiten evaluiert und auch das seit der letzten Zertifizierung landesweit eingeführte Projekt „Einzelcoaching in der Justiz“ sowie das pilotierte Mentoring-Programm für weibliche Führungskräfte honoriert.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Beruf und Familie gleichermaßen gerecht zu werden, das ist eine Herausforderung, die sich jeden Tag aufs Neue stellt – das weiß ich aus eigener Erfahrung. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz tragen nicht nur große Verantwortung im Beruf, sondern auch bei der Sorge und Pflege von Kindern oder Angehörigen. Beides ist gesellschaftlich überaus wertvoll. Es ist deshalb unser Anspruch, die Vereinbarkeit im Arbeitsleben der Justiz noch weiter voranzutreiben. Die erneute Zertifizierung des audit berufundfamilie zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitsort und -zeit weiter ausgebaut
Seit der letzten Zertifikatsverleihung im Jahr 2020 sind die Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitsort und -zeit weiter ausgebaut worden. Die neuen Dienstvereinbarungen über die Arbeit außerhalb der Dienststelle, die zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft getreten sind, haben sich als tragfähiges Gerüst für eine moderne und noch familienfreundlichere Arbeitskultur erwiesen.
Darüber hinaus besteht seit dem Jahr 2021 landesweit das Projekt „Einzelcoaching in der Justiz“, das sich bereits als Format für die Begleitung in den anspruchsvollen Justiz-Berufen etabliert hat. Das Coaching-Angebot kann beispielsweise genutzt werden, um Themen wie Arbeits- und Zeitmanagement, Wiedereinstieg nach Mutterschutz oder Elternzeit sowie die Gestaltung beruflicher Veränderungen zu besprechen und individuelle Strategien zu erarbeiten.
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist als oberste Landesbehörde zuständig für die sachliche und personelle Ausstattung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der baden-württembergischen Justiz und ihrer mehr als 20.000 Beschäftigten. Ihm obliegt insbesondere die oberste Dienstaufsicht über Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Zudem wirkt das Ministerium an Gesetzgebungsverfahren des Landes und des Bundes mit. Zum Zeitpunkt der Re-Auditierung waren 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium beschäftigt.
Das „audit berufundfamilie“ ist das zentrale Angebot der berufundfamilie Service GmbH und beruht auf einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Als strategisches Managementinstrument unterstützt das audit Arbeitgeber darin, eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik nachhaltig zu gestalten. Zertifikate zum „audit berufundfamilie“ werden seit 1998 vergeben. Im Prozess werden zunächst der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen erfasst und dann verbindliche Zielvereinbarungen geschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses entscheidet ein unabhängiges, mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden besetztes Kuratorium über die Erteilung des Zertifikats. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft. Nach jeweils drei Jahren werden zweimal im Rahmen von Re-Auditierungen weiterführende personalpolitische Ziele vereinbart. Daran (nach neun Jahren und somit für das Ministerium der Justiz und für Migration jetzt ab 2023) schließt sich ein so genanntes Dialogverfahren an. Nur bei erfolgreicher Durchführung des Dialogverfahrens darf der Arbeitgeber das Zertifikat weiterführen.