Menschen mit Behinderungen

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Sarah Baumgart, Beauftragte der Stadt Freiburg und Beate Biederbick vor der Beratungsstelle Basler 8.
Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen (rechts), Sarah Baumgart, Beauftragte der Stadt Freiburg (Mitte) und Beate Biederbick (links) vor der Beratungsstelle Basler 8.

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November weist Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, auf die besondere Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen hin.

Studien und Berichte belegen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen vielfach häufiger von Gewalt in jeglicher Form betroffen sind. Besonders berührt sind demnach gehörlose, blinde und körperbehinderte Frauen. Es passiere im öffentlichen Raum, in der eigenen Wohnung und in geschützten Einrichtungen. Häufig bleibe die Gewalt unentdeckt. Die Folgen der Corona-Pandemie habe die Lage von Frauen mit Behinderungen verschärft.

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagt dazu: „Die betroffenen Frauen haben es wesentlich schwerer Hilfe zu finden, weil sie die Angebote nicht kennen oder sie nicht barrierefrei sind. Oftmals wird ihnen nicht geglaubt. Es braucht in jeder Hinsicht barrierefreie Beratungs- und Unterstützungsangebote und Frauenhäuser sowie ein barrierefreier Zugang zum Rechtssystem nach erlebter Gewalt.“ In geschützten Einrichtungen brauche es zeitgemäße Schutzkonzepte, die transparent und verbindlich sind. Sie müssten gelebt werden, um Mädchen und Frauen mit Behinderungen zu stärken, sie zu schützen und Gewalt zu verhindern, so Fischer. „Schutzkonzepte sind ein Merkmal von Qualität einer jeden Institution. Sie müssen mit Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und Mitarbeitenden entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Von großem Wert ist es, wenn Fachstellen in den Kommunen vor Ort und mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe kooperieren, um Mädchen und Frauen sowie Mitarbeitende zu beraten, informieren und gemeinsam Fortbildungen anzubieten.“

Besuch bei Basler 8 in Freiburg 

Im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen hat Simone Fischer heute die „Basler 8 für Mädchen und Frauen*“ in Freiburg besucht. In der Basler 8 arbeiten fünf Einrichtungen unter einem Dach, mit Angeboten speziell für Mädchen und Frauen, die das Recht auf Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit oder Gleichberechtigung in der Gesellschaft thematisieren. Die Basler 8 bestärkt Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderungen, ihr eigenes Leben zu leben und zu gestalten.

Gemeinsam mit Sarah Baumgart, Beauftragte der Stadt Freiburg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, informierte sie sich umfassend über die Arbeit der Beratungsstellen. Sie tauschten sich mit Beate Biederbick von „Wildwasser Freiburg – Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e. V.“ über die Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen aus.

Die Beratungsstellen in der Basler 8 haben viele Anfragen von Mädchen und Frauen mit Behinderungen und richten seit über 20 Jahren ihre Beratungsangebote darauf aus. Barrierefreiheit darf nicht nur räumlich, sondern muss umfassend gedacht werden, zum Beispiel durch leichte Sprache, Gebärdensprache und digitale Möglichkeiten von Beratungen, Dienstleistungen und Informationen auf Webseiten.

Schutz barrierefrei sicherstellen

„Das Empowerment von Menschen mit Behinderungen ist neben einer fundierten Beratung zentral zur Prävention und zum Schutz betroffener Frauen. Außerdem braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen den Fachberatungsstellen und den Einrichtungen, in denen Mädchen und Frauen mit Behinderungen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen, um ihnen das bestmögliche Angebot zu machen. Vielfach müssten bisher betroffene Mädchen und Frauen länger in der Gewaltsituation ausharren, wenn sie keine barrierefreien Schutzangebote vorfinden“, so Sarah Baumgart.

Beate Biederbick berichtet: „Prävention sowie Vermittlung von Möglichkeiten, wie sich Frauen stärken und schützen können, ist das beste Mittel, um geschlechtsspezifische Gewalt zu überwinden. Wir erleben, dass Mädchen und Frauen neben sexualisierter und körperlicher Gewalt auch vermehrt psychische, demütigende und diskriminierende Gewalt erfahren.“ Die Folgen der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass es Konfliktpotential und hohe Nachfrage nach Hilfen gibt. Die Beratungsstelle sei durchweg erreichbar gewesen, um den Bedürfnissen von Mädchen und Frauen mit Behinderungen gerecht zu werden, so Biederbick.

Laut Fischer sei es wesentlich, Gewalt vorzubeugen, Aufklärung und Beziehungsaufbau zu leisten. Das A und O sei, dass Beratungs- und Fortbildungsangebote den Mädchen und Frauen mit Behinderungen vor Ort bekannt gemacht werden, damit sie für sie erreichbar sind und um folglich Hilfe zu finden. „Ich wünsche mir, dass Anlauf- und Beratungsstellen, Polizei und Behörden im Land ihre Räume und Beratungen baulich, inhaltlich und digital barrierefrei ausrichten. Nur dann können Mädchen und Frauen mit Behinderungen diese Angebote tatsächlich nutzen, um schnell Schutz zu erhalten.“

Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Durch die Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ der Universität Bielefeld beauftragt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegen seit 2012 repräsentative Daten über Gewalt gegen Frauen vor. Demnach erleben Frauen mit Behinderungen fast doppelt so häufig wie Frauen ohne Behinderungen körperliche Gewalt – bei sexualisierter Gewalt im Erwachsenenleben sogar etwa zwei- bis dreimal häufiger als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Neben der direkten personalen Gewalt gegen Frauen mit Behinderung sind sie vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt.

Die Vereinten Nationen (UN) haben Bund, Länder und Kommunen zuletzt verstärkt aufgefordert, Frauen mit Behinderungen gegen Gewalt und Missbrauch zu schützen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte im Rahmen der Staatenprüfung 2015 mit Blick auf Artikel 16 UN-Behindertenrechtskonvention (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch), eine umfassende und wirksame Strategie zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch zu entwickeln. In diesem Zuge sind auch die unabhängige externe Überwachung des Gewaltschutzes und die unabhängige Bearbeitung von Beschwerden in Einrichtungen sicherzustellen. In Deutschland leben etwa fünf Millionen Frauen mit Behinderungen in Privathaushalten und rund 80.000 in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist 24 Stunden erreichbar. Es bietet in Notsituationen Beratung in 17 Sprachen, auch in leichter Sprache und mit Gebärdensprache. Die Nummer lautet 08 00 01 16 01 6

Die Beratungsstelle „Basler 8 für Mädchen* und Frauen*" in Freiburg wird gemeinsam von folgenden den Vereinen betrieben:

Quelle:

Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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