Für die schnelle und einfache Buchung von Impfterminen im Herbst und Winter steht in Baden-Württemberg ab dem 19. September 2022 ein Impfterminportal zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können freie Termine einsehen und sich auf eine Warteliste setzen lassen. Auch über eine kostenfreie Telefon-Hotline können Termine gebucht werden.
Impftermine für die Corona-Schutzimpfung können in Baden-Württemberg ab dem 19. September 2022 zentral über ein Impfterminportal vereinbart werden. Hausärztinnen und Hausärzte sowie weitere Impfstellen im Land stellen dort in den kommenden Wochen freie Termine ein.
Terminvergabe auch über Telefon-Hotline
Ebenfalls ab dem 19. September wird es – beispielsweise für Menschen ohne Internetzugang – auch die Möglichkeit geben, über eine Telefon-Hotline (Anmerkung vom 10. September 2024: Rufnummer steht nicht mehr zur Verfügung) kostenfrei Termine zu vereinbaren.
Gegen das Coronavirus geimpft wird in Baden-Württemberg im Herbst und Winter vor allem in etwa 7.000 Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, in Apotheken sowie bei Zahnärztinnen und Zahnärzten. Hinzu kommen mobile Impfteams, die insbesondere in Alten- und Pflegeheimen im Einsatz sind. Impfzentren gibt es nicht mehr. Sollten die Kapazitäten nicht ausreichen, wird das Land weitere Impfmöglichkeiten schaffen. Damit dies im Bedarfsfall schnell geschehen kann, gibt es in jedem Stadt- und Landkreis verpflichtend eine Impfkoordinatorin oder einen Impfkoordinator, die durch das Land finanziert werden.
Fragen und Antworten zum Impfterminportal
Nein, Sie können sich auch weiterhin mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt direkt in Verbindung setzen, allerdings erleichtert eine Buchung über das Impfterminportal den Prozess. Bürgerinnen und Bürger können auf einen Blick freie Termine in der Umgebung einsehen und sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen lassen. Auch für die impfenden Stellen bringt das Portal zusätzliche Erleichterung. Das Sozial- und Gesundheitsministerium appelliert deshalb an die Ärztinnen und Ärzte, das Portal ausgiebig zu nutzen und freie Termine einzutragen.
Ja. Bei der Terminvergabe über die Website wird bereits im Vorfeld der bei der Impfung verwendete Impfstoff angezeigt. Verwiesen wird zudem auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.
Ja. Vorgesehen ist eine Terminbestätigung direkt nach Abschluss der Buchung. Diese erfolgt per E-Mail oder per SMS. Wer über die Hotline bucht, kann ebenfalls auswählen, auf welchem Weg die Rückmeldung beziehungsweise Bestätigung erfolgen soll.
Ja. Es ist vorgesehen, dass das Buchungsportal es den Buchenden ermöglicht, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Dritte einen Termin zu vereinbaren (sogenannte Partnerbuchung). Das können beispielsweise die Eltern, Großeltern, Freunde, Nachbarn oder auch die eigenen Kinder sein.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine weitere Auffrischimpfung (vierte Impfung) unter anderem für Personen ab dem Alter von 60 Jahren.
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
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