Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat das neue, mit ersten Eckpunkten vorgestellte EU-Paket begrüßt, mit dem Landwirte wegen der anhaltenden Milchkrise erneute Hilfen von der EU bekommen sollen.
„Das Hilfspaket der EU geht in die richtige Richtung“, sagte Hauk. Jetzt gelte es, die Details des Hilfspakets zügig auszuarbeiten, damit die angekündigten Programme sowohl auf EU- wie auf nationaler Ebene möglichst schnell umgesetzt werden können.
Dazu müssen im ersten Schritt die EU Rechtsgrundlagen verabschiedet und die nationale Umsetzung vorbereitet werden. Hauk forderte den Bundesminister auf, jetzt schnellstmöglich alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. „Wichtig ist, dass besonders die Hilfsmaßnahmen auf nationaler Ebene schnell helfen, aber auch langfristig den Landwirtinnen und Landwirten im Land eine nachhaltige betriebliche Entwicklung ermöglichen“, so der Minister. Über die Details will Hauk so schnell wie möglich mit dem Bund und den Ländern beraten, sobald die Rahmenbedingungen seitens der EU bekannt sind. „Mein Ziel ist es, in Baden-Württemberg auch weiterhin eine starke Milchwirtschaft zu haben. Nur durch den täglichen Einsatz unserer Bäuerinnen und Bauern kann es auch in Zukunft regionale Qualitätsprodukte geben“, so Hauk.
„Die Ankündigung eines von der EU direkt angebotenen Anreizsystems für freiwillige Maßnahmen zur Milchmengenreduzierung ist grundsätzlich positiv. Denn damit ist sichergestellt, dass alle Landwirte in der EU gleichermaßen Zugang zu dem Angebot haben“, betonte Hauk. Vor einer abschließenden Bewertung aus der Sicht Baden-Württembergs müssten allerdings erst die Einzelheiten bekannt sein. „Neben den jetzt angekündigten zusätzlichen EU-Hilfen werde ich an unserem baden-württembergischen 10-Punkte-Plan festhalten“, so der Minister abschließend.
Baden-württembergischer 10-Punkte-Plan Milch
Der baden-württembergische 10-Punkte-Plan Milch umfasst folgende Bausteine:
- Ständiger Dialog mit dem Lebensmitteleinzelhandel
- Einsatz für weitere Steuerverbesserungen
- Verlässliche termingerechte Auszahlung der Fördermittel durch das Land
- Stärkung unserer regionalen Absatzmärkte
- Intensivierte Nutzung und Verstärkung des Marketings für die Qualitätsprogramme des Landes (QZBW, BIOZBW, Geoprodukte)
- Prüfung der Option, Grundfutter aus Grünland verstärkt zu verwenden und dies ggfs. im FAKT als Fördertatbestand einzubauen.
- Erschließung der großen und kleinen Teilmärkte, auch durch Spezialitäten – z. B. der Heumilch
- Beratungsoffensive für Betriebe – z. B. Verbesserung der Rentabilität, Umstellung der Produktion auf Öko und Spezialprodukte
- Start einer langfristigen Verbraucherkampagne zur Stärkung regionaler Produkte
- Überprüfung der Förderprogramme im Land