Die Landesregierung hat im Landtag zwei zentrale bildungspolitische Vorhaben auf den Weg gebracht. Künftig sollen Eltern beim Wechsel der Kinder auf eine weiterführende Schule wieder die Grundschulempfehlung vorlegen müssen. Die Realschulen sollen künftig die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler noch stärker an deren jeweiligen Stärken und Schwächen orientieren können.
Der Landtag hat in erster Lesung über die Schulgesetzänderung zur Grundschulempfehlung und zur Stärkung der Realschulen beraten. „Mit der Schulgesetzänderung bringt die Landesregierung zwei zentrale bildungspolitische Vorhaben auf den Weg“, erklärt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Qualität und Leistungsfähigkeit müssten in baden-württembergischen Schulen oberste Priorität erhalten. Dazu trügen die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung sowie die Stärkung der Realschule bei.
Weiterhin freie Schulwahl
Die Änderung bei der Grundschulempfehlung sieht vor, dass die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule künftig vorlegen müssen. Ziele der Neuregelung sind mehr Transparenz für die aufnehmende Schule, einen besseren Übergang für die Schülerinnen und Schüler sowie zusätzliche Beratungsmöglichkeiten für die Eltern zu schaffen.
Die Entscheidungsfreiheit der Eltern wird nicht infrage gestellt. Sie entscheiden weiterhin frei über die Schulwahl ihres Kindes. Die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung soll den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erleichtern und den Schulen eine passgenaue Förderung ermöglichen. „Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist eine entscheidende Schnittstelle in der Schülerbiografie. Ich bin überzeugt, dass die weiterführenden Schulen die Kenntnis der Grundschulempfehlung für eine bestmögliche Förderung und Beratung nutzen werden“, sagt Eisenmann. Die Änderung soll zum 1. August 2017 in Kraft treten und somit erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 gelten.
Realschulen: Stärkung der Leistungsfähigkeit
Die zweite Änderung des Schulgesetzes hat die Stärkung der Realschulen zum Ziel. „Die Realschulen sind für die Nachwuchsgewinnung unserer Unternehmen, insbesondere für die duale Ausbildung, von höchster Bedeutung. Mit dem neuen Konzept unterstützen wir die Realschulen, flexibler als bisher auf die Herausforderungen einer zunehmend heterogenen Schülerschaft zu reagieren und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern“, betont die Ministerin.
Zum aktuellen Schuljahr hatten circa 56 Prozent der Schülerinnen und Schüler in den fünften Klassen der Realschulen eine Empfehlung für diese Schulart, circa 19 Prozent eine Empfehlung für das Gymnasium und circa 25 Prozent kamen mit einer Empfehlung für die Hauptschule/Werkrealschule. Das Konzept soll den Schulen künftig die Freiheit geben, die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler noch stärker an den jeweiligen Stärken und Schwächen zu orientieren.
Mehr Flexibilität bei der Differenzierung
Die Weiterentwicklung sieht vor, dass sich Unterricht und Notengebung in der Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 künftig ausschließlich am mittleren Niveau ausrichtet, das zum Realschulabschluss führt. Nach der Orientierungsstufe führen die Realschulen entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schüler gezielt zum Hauptschul- beziehungsweise Realschulabschluss.
Realschulen erhalten außerdem mehr Möglichkeiten zur äußeren Leistungsdifferenzierung. Statt wie bisher leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten und zu fördern (binnendifferenziert), können die Realschulen künftig selbst entscheiden, ob sie Gruppen, Klassen oder Züge bilden oder im Unterricht selbst differenzieren, um die beste Art der Förderung anbieten zu können.
Damit können die Realschulen ohne starre Vorgabe flexibel auf die Zusammensetzung der Schülerschaft reagieren und die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Leistungsfähigkeit adäquat unterrichten. „Damit wollen wir die Leistungsfähigkeit der Realschulen und die Qualität des Unterrichts stärken“, so Eisenmann. Um diese Leistungsdifferenzierung umsetzen zu können, soll die Zahl der Poolstunden bis zum Schuljahr 2020/21 von derzeit acht stufenweise auf 20 Stunden je Zug erhöht werden. Die Gesetzesänderung soll zum Schuljahr 2017/18 in Kraft treten.