Justiz

Gentges empfängt stellvertretende Justizministerin der Ukraine

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(von links nach rechts:) Die stellvertretende Justizministerin der Ukraine, Olena Vysotska, und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
(von links nach rechts:) Die stellvertretende Justizministerin der Ukraine, Olena Vysotska, und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat die stellvertretende Justizministerin der Ukraine, Olena Vysotska, empfangen. Die Ministerinnen tauschten sich über Themen des Justizvollzugs sowie das Vollzugliche Arbeitswesen in Baden-Württemberg aus.

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat die stellvertretende Justizministerin der Ukraine, Olena Vysotska, mit einer Delegation in Stuttgart empfangen. Hauptthema des Austauschs waren der baden-württembergische Justizvollzug, der Jugendvollzug sowie das Vollzugliche Arbeitswesen (VAW) in Baden-Württemberg. In jeder Anstalt in Baden-Württemberg sind Betriebe des Vollzuglichen Arbeitswesens eingerichtet, die für die Beschäftigung der Gefangenen zuständig ist.

Die ukrainische Delegation wurde begleitet von Vertretern von Prison Fellowship, der nach eigenen Angaben weltweit größten christlichen gemeinnützigen Organisation für Gefangene und dem Leiter des Seehauses Leonberg, Tobias Merckle. „Unser Ziel im baden-württembergischen Justizvollzug ist neben Strafe und der Auseinandersetzung mit der Tat und den Folgen für die Opfer, die Gefangenen auf ein Leben nach dem Strafvollzug vorzubereiten – ein Leben ohne weitere Straftaten“, sagte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges. Ministerin Gentges gab der ukrainischen Ministerin vor dem Hintergrund der aktuellen Spannungen mit Russland die besten Wünsche für eine friedliche Zukunft mit.

Weitere Stationen der ukrainischen Informationsreise in Baden-Württemberg sind unter anderem die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg, die Justizvollzugsanstalt Adelsheim und das Seehaus Leonberg. Als Alternative zum geschlossenen und offenen Strafvollzug betreibt der Seehaus e. V. im Seehaus Leonberg Jugendstrafvollzug in freier Form. Die Justizvollzugsanstalt Adelsheim ist als zentrale Jugendvollzugsanstalt des Landes für die Aufnahme sämtlicher zu Jugendstrafe verurteilten männlichen Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) zuständig.

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