Verschiedene Gesundheitsämter im Land haben am 22. März erfahren, dass rund 2.000 Proben aus den Landkreisen Tübingen, Biberach, Ravensburg und dem Bodenseekreis zu einem Teil nicht mehr verwertbar seien. Das Gesundheitsministerium hat sich deshalb mit den betroffenen Landkreisen auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.
Ein privates Labor aus der Region Oberschwaben hat verschiedenen Gesundheitsämtern im Land am heutigen Sonntag (22. März) mitgeteilt, dass die ihm in der vergangenen Woche zur Auswertung übergebenen Coronavirus-Proben auf Grund nicht vorhandener zur Testung notwendiger Chemikalien zum Großteil nicht rechtzeitig analysiert werden konnten und deshalb zu einem Teil nicht mehr verwertbar seien. Es handelt sich insgesamt um rund 2.000 Proben aus den Landkreisen Tübingen, Biberach, Ravensburg und dem Bodenseekreis. Davon stammen die meisten Proben (etwa 1.000) aus dem Kreis Tübingen.
Das Vorgehen des Labors hält alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiter in Ungewissheit und ist nicht akzeptabel.
Bei grippeähnlichen Symptomen Nachtestung veranlassen
Das Gesundheitsministerium hat sich deshalb mit den betroffenen Landkreisen auf folgendes Vorgehen verständigt:
Personen, bei denen im Zeitraum zwischen 14. bis 18. März 2020 in den genannten Kreisen eine Probenahme auf das Coronavirus erfolgte, die bis heute noch kein Ergebnis erhalten haben und die jetzt noch grippeähnliche Symptome sowie Fieber von mindestens 38 Grad Celsius haben, werden gebeten, sich umgehend mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt (beziehungsweise im Landkreis Ravensburg mit dem jeweiligen niedergelassenen Arzt, der den Test veranlasst hat) in Verbindung zu setzen, um eine Nachtestung zu veranlassen.
Bei Personen, die jetzt keine grippeähnlichen Symptome mehr haben, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Testergebnis negativ ausgefallen wäre. Sollten diese Personen in den kommenden Tagen jedoch erneut solche Symptome und Fieber von mindestens 38 Grad Celsius entwickeln, werden auch sie darum gebeten, sich beim zuständigen Gesundheitsamt (beziehungsweise im Landkreis Ravensburg bei den niedergelassenen Ärzten) zu melden.
Parallel wird gemeinsam mit dem Labor geprüft, ob wenigstens noch ein Teil der dort vorhandenen Proben ausgewertet werden kann.
Alle Beteiligten bedauern diese Entwicklung außerordentlich, werden jedoch alles tun, um wenigstens den jetzt noch deutlich Erkrankten Gewissheit zu verschaffen.