Justiz

„Gaffer-Fotos“ von Unfalltoten künftig strafbar

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Polizist geht an einem Warndreieck mit der Aufschrift „Unfall“ vorbei. (Foto: © dpa)

Das Fotografieren von Unfalltoten ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der auf einen baden-württembergischen Antrag im Bundesrat zurückgeht.

Neben der Strafbarkeit des so genannten „Upskirtings“, dem Fertigen von Bildaufnahmen des Intimbereichs, hat der Bundestag in der Nacht von Donnerstag, 2. Juli 2020, auf Freitag noch eine weitere Forderung aus Baden-Württemberg als Gesetz beschlossen: Künftig wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf einen von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten darf nicht geduldet werden

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird. Wir mussten leider immer wieder feststellen, dass Tote, dass verunglückte Menschen, von Gaffern fotografiert werden. Rettungskräfte haben häufig davon berichtet. Dieser zunehmende Voyeurismus hat sicher auch damit zu tun, dass praktisch jeder ein Handy bei sich trägt und Aufnahmen schnell gemacht sind. Hinzu kommt wohl auch teilweise eine makabre Jagd nach dem schrecklichsten Bild, bei der manche alle Regeln des Anstands vergessen! Was aber auch immer die Ursachen für dieses Verhalten sein mögen: Der Staat darf ein solches Verhalten nicht tolerieren.“

Bislang waren im Straftatbestand Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB)– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – nur Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen von lebenden Personen, die deren Hilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar. Verstorbene Personen gehören hingegen bislang nicht zum geschützten Personenkreis des Paragraphen 201a StGB. Durch Einfügung einer neuen Nummer drei in diesen Paragraphen werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst.

Weitere Meldungen

Die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd (rechts) schüttelt der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (links), nach einer Pressekonferenz die Hand.
Europa

Land begrüßt neues Abkommen zwischen EU und Schweiz

Blick von vorne auf Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte), der mit vier Kindern am Kabinettstisch in der Villa Reitzenstein sitzt. Rechts von ihm sitzen zwei Jungen, links zwei Mädchen.
Interview

„Wichtig ist, dass man miteinander redet, damit man weiß, was andere denken.“

Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer (Foto: © dpa)
Justiz

Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Prüfung von Advents- und Weihnachtsprodukten

Ein Baufahrzeug hobelt auf der Salierbrücke in Speyer den Asphalt ab. Die Brücke, eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ist wegen Modernisierungsarbeiten für mehr als zwei Jahre gesperrt.
Verkehrsinfrastruktur

Land reagiert bei Brückensicherheit

Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)
Migration

Zahl der Härtefalleingaben geht stark zurück

Eine gebrochene Tafel "Dubai-Schokolade" von "Kikis Kitchen"
Verbraucherschutz

Vorsicht bei importierter Dubai-Schokolade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

International agierende Diebesbanden zerschlagen

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Haushalt

Landeshaushalt 2025/2026 verabschiedet

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Änderungen des Landesplanungsgesetzes

Ein Mann tippt auf einer Tastatur eines Laptops.
Polizei

Klares Zeichen gegen Antisemitismus und digitale Hetze

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #5: Kultur – ein Fundament der Demokratie?

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)
Justiz

Rund 276 Neustellen für die Justiz

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Erneuter Ermittlungserfolg

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024