Förderprogramme

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl wird aufgewertet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, FAKT, wurde aufgewertet. Damit könne die Neuabgrenzung der Gebiete wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

„Die EU-Kommission hat unseren dritten Änderungsantrag zum ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020‘ ,MEPL III, genehmigt. Damit können die Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen (bisher ‚benachteiligte Agrarzone‘ oder ‚benachteiligte Gebiete‘) und die daraus erforderlichen Anpassungen bei der Kulisse der Berggebiete sowie die neue Prämienstruktur des Förderprogramms ‚Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete‘ (AZL) wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Weitere Änderungen würden die Neueinführung der Maßnahme ‚Blüh-, Brut - und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)‘ im Rahmen des ‚Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl‘, FAKT, sowie die Erhöhung der einzelbetrieblichen Teilnahmebegrenzung bei der Maßnahme ‚Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF-Anrechnung‚ von bislang fünf Hektar auf künftig sieben Hektar betreffen. „Diese Programmerweiterungen sind auch Bestandteil des Sonderprogramms des Landes zur Stärkung des der Biologischen Vielfalt“, erklärte Hauk.

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 - 2020, MEPL III, ist das von der EU genehmigte Förderdokument, mit dem in Baden-Württemberg die 2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt wird. Insgesamt stehen für die 13 Förderprogramme im siebenjährigen Förderzeitraum 710 Millionen Euro EU-Mittel aus dem ELER-Fonds und 1,1 Milliarden Euro nationale Mittel zur Verfügung. Rund 55 Prozent des Volumens werden an landwirtschaftliche Betriebe für deren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz, bei der Biodiversität und beim Tierwohl im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, FAKT, und der Landschaftspflegerichtlinie, LPR, ausgezahlt. Weitere Förderprogramme unterstützen die Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum, waldwirtschaftliche Maßnahmen sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER.

Infodienst Landwirtschaft: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweiser

Weitere Meldungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 5. November 2024

Preisstatuette Deutscher Nachhaltigkeitspreis
Nachhaltigkeit

Umweltakademie erhält Deutschen Nachhaltigkeitspreis

3R Baden-Württemberg Grafik
Tierschutz

Neue 3R-Zentren ausgewählt

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Delegation aus Baden-Württemberg in Schottland mit Ministerin Petra Olschowski
Forschung

Olschowski auf Delegationsreise in Schottland

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
Elektromobilität

Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Symbolbild: Brötchen auf dem Fließband kommen aus dem Ofen. (Bild: Achim Scheidemann / dpa)
Ernährung

Hauk besucht Bio-Bäckerei Scholderbeck

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Forschung

Ersatzneubau an Universität Heidelberg übergeben

Kühe auf der Weide
Tierwohl

Neuer Leitfaden zur mobilen Schlachtung

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 22. Oktober 2024

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)
Nationalpark

Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald kommt

Trauben
Ernährung

Wildwochen mit neuen Winterweinen