Das Interesse landwirtschaftlicher Betriebe am Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist in der laufenden Förderperiode im Vergleich zum Vorgängerprogramm zurückgegangen. Die Landesregierung hat eine Studie in Auftrag gegeben, um die Gründe hierfür zu erfahren. Jetzt liegt das Ergebnis vor.
Das Ergebnis einer Studie des Instituts für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt / Main (IfLS) im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Motive für die Beteiligung beziehungsweise Nichtbeteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) liegt jetzt vor.
Nur 56 Prozent der Betriebe stellten Förderantrag
Bei der „Akzeptanzanalyse FAKT“ ging es insbesondere um die Frage, warum das Interesse am FAKT in der laufenden Förderperiode 2014-2020 gegenüber dem Vorgängerprogramm MEKA III in der Förderperiode 2007 bis 2013 zurückgegangen war. Während an MEKA III rund 67 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Gemeinsamen Antrag stellten, teilnahmen, waren es bei FAKT anfangs nur rund 53 Prozent (2018: 56 Prozent). Zur Untersuchung der Motive wurde eine repräsentativ angelegte Befragung von insgesamt 281 Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern vorgenommen. Der Befragungszeitraum war im Frühjahr 2018.
Die Untersuchung konzentrierte sich dabei auf folgende Bereiche:
- Beratung und Information über die Fördermaßnahme
- Bürokratie
- Kontrolle und Sanktionen
- Angebot und Attraktivität der Fördermaßnahmen
Hohes Teilnahmepotenzial bei Futterbaubetrieben
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass unter landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht an FAKT teilnehmen, noch ein hohes Potenzial für eine Teilnahme besteht – vor allem bei Futterbaubetrieben. Die Gründe, die Landwirtinnen und Landwirte für eine Nichtteilnahme angeben, sind erwartungsgemäß je nach Betriebsform verschieden. Allgemein wird von den Befragten aber als wichtiger Aspekt genannt, dass es für sie zunehmend schwieriger werde, die verschiedenen Auflagen der Agrarförderung einzuhalten.
Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III)