Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Elzach-Oberprechtal wird in Oberprechtal eine neue Brücke über die Elz eingeweiht und der Nutzung übergeben.
„Gepflegte Kulturlandschaften sind ein Markenzeichen Baden-Württembergs, und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft sind Garanten für den Erhalt dieser einmaligen Flächen. Eine zeitgemäße Flurneuordnung schafft die Rahmenbedingungen für ein rationelles Arbeiten und erschließt weitere touristische Potenziale“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch in Elzach-Oberprechtal (Landkreis Emmendingen). Während für einen Großteil der Bevölkerung der Schwarzwald ein wichtiger Erholungsraum sei, wäre er für die Land- und Waldwirte ein überwiegend sehr anspruchsvoller Produktionsstandort.
„Gerade hier im Schwarzwald ist es besonders wichtig, landwirtschaftliche und touristische Belange gemeinsam zu betrachten. Beide profitieren voneinander und beide sind aufeinander angewiesen. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist der Fremdenverkehr ein wichtiges, zusätzliches finanzielles Standbein“, erklärte die Staatssekretärin. Neben einer intakten Natur seien beide auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Die neue Brücke über die Elz bei Oberprechtal sei hierfür ein sehr gutes Beispiel. Sie könne für beide Zwecke sehr gut genutzt werden.
„Flurneuordnung bedeutet immer auch Stärkung des Ländlichen Raums, und jeder Euro, der dabei in die Hand genommen wird, ist gut angelegtes Geld“, erklärte Gurr-Hirsch. Damit eine Flurneuordnung erfolgreich sein könne, müsse sie von den Akteuren vor Ort getragen werden. „Elzach-Oberprechtal und mit ihm der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zeigen mit ihrem vielfältigen Engagement und mit ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit, wie es richtig gemacht wird“, sagte die Staatssekretärin.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landentwicklung
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung