Kultusministerin Susanne Eisenmann hat im Bildungsausschuss des Landtags das weitere Vorgehen beim Aufbau einer Digitalen Bildungsplattform dargestellt. Das Vorgehen decke sich mit den Empfehlungen des Landesrechnungshofs.
Im Bildungsausschuss des Landtags hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann das weitere Vorgehen beim Aufbau einer Digitalen Bildungsplattform dargestellt. Der Aufbau der Plattform ist dabei in drei Phasen unterteilt. In einer ersten Phase, die im April 2019 begonnen hat und bis Herbst 2020 dauern soll, ist es das Ziel, Basiskomponenten für die Digitale Bildungsplattform bereitzustellen.
Dazu zählen ein Identitätsmanagement für die Anmeldung zur Nutzung der Dienste, ein Lernmanagementsystem, eine dienstliche E-Mail-Adresse für alle Lehrkräfte und ein sicherer Instant Messenger für die unkomplizierte Kommunikation zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülern über schulische Themen. „Wir haben unsere Schlüsse aus der Vergangenheit gezogen und sehen uns in unserem Vorgehen durch die Rückmeldungen des Landesrechnungshofs bestätigt. Da es sich bei der Bildungsplattform um ein sehr komplexes Projekt handelt, werden wir Schritt für Schritt vorgehen, die einzelnen Komponenten der Digitalen Bildungsplattform ausgiebig testen und bestehende digitale Lösungen an den Schulen beim Aufbau der Bildungsplattform berücksichtigen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Einsatz von Lernmanagementsystemen
So soll das Lernmanagementsystem Moodle, das an den Schulen im Land weit verbreitet ist, im Rahmen der Digitalen Bildungsplattform weiter genutzt werden können. Ergänzend zu Moodle soll allerdings ein weiteres Lernmanagementsystem eingeführt werden als Alternative für Schulen, die Moodle nicht nutzen möchten. Dabei sollen didaktische Inhalte auf beiden Systemen gleichermaßen genutzt werden können. Als ein weiterer Baustein der Plattform wird zudem ein sicherer Instant Messenger für Schulen im Oktober in eine dreimonatige Pilotphase mit zwölf Schulen und rund 1.000 Schülerinnen und Schülern gehen.
„Damit binden wir die späteren Nutzer frühzeitig und konsequent in die Entwicklung mit ein. Wir wollen wissen, welche Anforderungen sie an einen Instant Messenger für die Schule stellen, damit dieser später auch angenommen wird“, erklärt die Kultusministerin. Bei dem Pilotversuch kommt ein Messenger zum Einsatz, mit dem in verschiedenen Ressorts der Landesverwaltung bereits Erfahrungen gesammelt wurden.
Weiterer Ausbau und Optimierung der Plattform
Die zweite Phase schließt unmittelbar an die erste Phase an und ist auf ein Jahr angelegt. In dieser sollen die einzelnen Komponenten in einer Plattform zusammengeführt werden. Das bedeutet für die Nutzer, dass sie sämtliche Dienste über einen einzigen Zugang, ein sogenannter SingleSignOn-Zugang, abrufen können. Die Phase dient außerdem dazu, die Plattform in den Regelbetrieb zu überführen. Im Zuge dessen werden die Bestandteile der Bildungsplattform weiter optimiert. „Es ist wichtig, dass wir einen entsprechenden Support anbieten und den engen Austausch mit den Nutzern suchen, um die Plattform möglichst gut an die Bedürfnisse der Lehrkräfte und Schüler anzupassen“, sagt die Kultusministerin.
Die letzte Phase des Aufbaus der Digitalen Bildungsplattform dient einer weiteren Optimierung der vorhandenen Lösungen. Sie soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein und beinhaltet unter anderem die Fertigstellung von Teilprojekten, die Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zugutekommen sollen. Die Barrierefreiheit der Digitalen Bildungsplattform und ihrer Anwendungen wird natürlich bereits in den ersten beiden Phasen berücksichtigt. „Zur Optimierung in der letzten Phase gehört ebenfalls, dass wir Mediendatenbanken anbinden wollen und die Plattform um neue Formen von Lehr- und Lerninhalten, wie zum Beispiel 3D-Lernwelten, erweitern. Damit können wir Lehrkräfte noch gezielter in der Unterrichtsvorbereitung unterstützen“, so Eisenmann.
Deckungsgleich mit Empfehlungen des Landesrechnungshofs
Die Planung und Durchführung des Aufbaus der Bildungsplattform ist weitestgehend deckungsgleich mit den Empfehlungen des Landesrechnungshofs. Neben den bereits erwähnten Empfehlungen hat der Rechnungshof unter anderem ebenfalls eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Planung von Teilprojekten oder die Beauftragung von Dienstleistern über EVB-IT-Verträge empfohlen. „Wir achten ebenfalls darauf, dass ein Supportkonzept vorliegt, bevor wir ein Teilprojekt in den Auftrag geben“, ergänzt Kultusministerin Eisenmann.
Für das Projekt Digitale Bildungsplattform stehen gemäß Staatshaushaltsplan Mittel in Höhe von rund 24 Mio. Euro zur Verfügung. Das Kultusministerium hat außerdem das Innenministerium darum gebeten, die gegenüber ITEOS im Raum stehende Rückforderung in Höhe von 6,5 Millionen Euro durchzusetzen. Aktuell geht das Kultusministerium davon aus, dass mit den bereitstehenden Mitteln die verschiedenen Module zum Aufbau der Digitalen Bildungsplattform in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 finanziert werden können.
Übersicht über die einzelnen Phasen zum Aufbau der Digitalen Bildungsplattform:
Phase 1: Bereitstellung von Basiskomponenten (April 2019 bis Herbst 2020)
- Identitätsmanagement
- Lernmanagementsystem als Alternative zu Moodle
- Dienstliche E-Mail für Lehrkräfte
- Sicherer Instant Messenger
Phase 2: Zusammenführung und SingleSignOn (Herbst 2020 bis Herbst 2021)
- Zusammenführung der Komponenten zu einer Plattform mit SingleSignOn-Zugang
- Übergang in den Regelbetrieb
Phase 3: Weiterer Ausbau und Optimierung (Herbst 2021 bis Frühjahr 2023)
- Optimierung der vorhandenen Lösungen
- Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung erleichtern
- Anbindung von Mediendatenbanken
- Unterstützung neuer Formen von Lehr- und Lerninhalten