Dauerkarteninhaber bekommen auf Strecken mit besonders schlechten Leistungen im vergangenen halben Jahr einen Monatsbeitrags erstattet.
Stammkunden im regionalen Schienenverkehr von Baden-Württemberg erhalten als Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen des vergangenen halben Jahres eine einmalige Entschädigung. Verkehrsminister Winfried Hermann stellte hierzu am 5. Februar die Eckpunkte für eine einmalige Erstattung vor, die auch Pläne für ein künftiges Anreizmodell enthalten, mit dem Ziel die Qualität im Schienenpersonennahverkehr zu verbessern.
Pendlerinnen und Pendler mit entsprechenden Dauerkarten, die über den gesamten Zeitraum von Juni 2019 bis Januar 2020 auf Strecken mit erheblichen Verspätungen und Zugausfällen unterwegs waren, erhalten auf Antrag eine einmalige Entschädigung, die den Gegenwert einer Monatskarte oder einer Abo-Rate umfasst. Das Ministerium für Verkehr erarbeitet derzeit nach objektiven Kriterien, die unter anderem Pünktlichkeit und Zugausfallquoten umfassen, eine Aufstellung der betroffenen Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn. Fahrgäste im S-Bahn Gebiet können aufgrund bestehender alternativer Ausweichmöglichkeiten nicht in die Entschädigungsregelung einbezogen werden.
Einfache und unbürokratische Abwicklung der Entschädigungen
Das Land strebt eine einfache und unbürokratische Abwicklung der Entschädigungen an. Unter Einbindung der Eisenbahnverkehrsunternehmen wird ein Verfahren erarbeitet, das bis Ende Juni 2020 präsentiert werden soll. Eine gemeinschaftliche Finanzierung zwischen dem Land und den Eisenbahnverkehrsunternehmen wird derzeit verhandelt.
Für die Zukunft soll zusätzlich eine Bonus-Malus-Regelung für Pünktlichkeit erarbeitet werden. Ziel einer solchen Regelung ist es, den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Anreiz zu setzen, ihre Leistungen auch über bestehende Pünktlichkeitsziele hinaus zu verbessern. Sehr gute Leistungen würden dann vom Land finanziell belohnt werden. Für besonders schlechte Leistungen würden Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzliche Vertragsstrafen entrichten, die in Entschädigungszahlungen an Fahrgäste fließen. Einzelheiten werden derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen erörtert.