Die Landesregierung zieht eine erste positive Zwischenbilanz zum Programm „Geraubte Kinder im Südwesten“. Betroffene sollen ein Zeichen der Anteilnahme von Seiten des Landes erhalten. Nun konnten erste Zahlungen geleistet werden.
Die Landesregierung hat im Dezember 2022 mit Aufruf über die Presse das Programm „Geraubte Kinder im Südwesten“ aufgelegt. Nun konnten erste Zahlungen an Personen geleistet werden, die während der NS-Diktatur als Kinder oder Säuglinge von den Nationalsozialisten im Rahmen ihrer Rassenpolitik in den besetzten Gebieten, vor allem in Ost- und Südosteuropa, geraubt worden waren und einen räumlichen Bezug zum heutigen Baden-Württemberg haben. „Ich bin sehr froh, dass wir uns des Themas haben annehmen können, sich Personen gemeldet haben und wir in ersten Fällen haben auszahlen können“, betonte Staatssekretär Florian Hassler. Sowohl die Landesregierung als auch der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg betrachten ein Aufwiegen des durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittenen Unrechts mit finanziellen Mitteln jedoch als nicht möglich.
„Das Programm ist ein spätes Zeichen der Anerkennung. Die Zahlung kann jedoch nicht mehr als eine symbolische Geste sein – wenn auch eine wichtige“, so Staatssekretär Hassler. Eine Wiedergutmachung des von der NS-Diktatur begangenen Unrechts sei Sache des Bundes. Dennoch habe sich das Land Baden-Württemberg entschieden, in den Fällen, in denen während des Zweiten Weltkrieges in den von Deutschland besetzten Gebieten zum Zwecke der Germanisierung geraubte Kinder in das Staatsgebiet des heutigen Baden-Württemberg gebracht wurden, eine symbolische Entschädigung zu leisten. Staatssekretär Hassler: „Wichtig ist uns insbesondere, hinzuhören und die persönlichen Schicksale zu würdigen, wahrzunehmen und zu dokumentieren. Die Betroffenen sollen ein Zeichen der Anteilnahme von Seiten des Landes erhalten.“
Symbolische Geste, die der Petitionsausschuss mit angestoßen hat
Angestoßen wurde das Thema durch das langjährige Engagement des Vereins „Geraubte Kinder – Vergessene Opfer e. V.“, der unter anderem eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet hatte. „Der Petitionsausschuss kam zu der Auffassung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Landtag einstimmig vor, die Petition zur Erwägung an die Regierung zu überweisen“, berichtete Thomas Marwein, Vorsitzender des Petitionsausschusses. Der Landtag folgte dieser Beschlussempfehlung. „Ich freue mich sehr darüber, dass das Programm, das der Petitionsausschuss mit angestoßen hat, so gut angenommen wird.“
Beim Staatsministerium gingen bislang 13 Anträge ein. Fünf Personen konnten im Rahmen des Programms berücksichtigt werden und erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro. Abgelehnt werden mussten acht Anträge, die das Landesprogramm ausdrücklich nicht ansprechen konnte, weil beispielsweise der Baden-Württemberg-Bezug fehlte oder andere Kriterien nicht erfüllt waren. Das Programm bleibt geöffnet und bietet weiterhin die Möglichkeit, unter geraubtekinder@stm.bwl.de Anträge einzureichen: „Viele Personen haben erst sehr spät von ihrer Herkunft erfahren, viele Fragen bleiben unbeantwortet, viele Identitäten immer noch ungeklärt“, so Staatssekretär Hassler.
Sechsköpfige Fachkommission
Zur Durchführung des Programms hat das Staatsministerium eine sechsköpfige Fachkommission berufen. Mitglieder sind neben Vertretern der Landeszentrale für politische Bildung und des Finanz- und Staatsministeriums auch die spezialisierten Historikerinnen und Historiker Professorin Dr. Isabel Heinemann (Universität Bayreuth), Dr. Dorothee Neumaier (Fernuniversität Hagen) und Dr. Dr. Georg Lilienthal (ehemaliger Leiter der Gedenkstätte Hadamar). Die Kommission hat mehrmals getagt und unabhängig voneinander die Materialien und vorliegenden Anträge geprüft. Teilweise wurden auch ergänzende Archivalien angefordert, gesichtet und eigene Recherchen angestellt, zum Beispiel in Archiven. Die Quellenlage hat sich in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich dargestellt. Das Ziel der bestmöglichen Klärung und Dokumentation der Sachlage, hat sich nicht immer erreichen lassen und nicht alle Fällen ließen sich lückenlos aufklären.
„Geraubte Kinder“
In den Jahren ab 1942 wählten Rasseexperten der SS im Auftrag des Reichsführers Heinrich Himmler vor allem in den besetzten mittel- und osteuropäischen Gebieten Kinder nach „rassischen“ Kriterien zur Zwangseindeutschung aus. Viele Kinder wurden ihren Familien aus dem heutigen Polen oder Slowenien geraubt, leben zum Teil bis heute, ohne abschließende Aufklärung der Umstände ihrer Verschleppung, in Deutschland oder wurden erst Jahre später in ihre Heimat repatriiert. Der SS-Verein Lebensborn übernahm die Betreuung der Kinder. Sie wurden nach eingehenden Untersuchungen in das Deutsche Reich gebracht und meist linientreuen Familien zur Adoption gegeben. Man zwang sie, Deutsch zu lernen. Papiere und Herkunftsdokumente wurden oftmals gefälscht und vernichtet. Die Eltern und Familien wurden nicht selten umgebracht oder in Konzentrationslager gebracht. Als Opfergruppe der Nationalsozialisten wurden die geraubten Kinder außergewöhnlich spät anerkannt, zahlreiche haben von ihrer Herkunft erst spät oder gar nicht erfahren. Eine gesetzliche Wiedergutmachung gab es nicht.
Derzeit wird von rund 50.000 Kindern ausgegangen, die geraubt und zwangsgermanisiert wurden, manche gehen aber auch von einer weit höheren Anzahl an betroffenen Kindern aus. Wie viele Kinder damals nach Baden-Württemberg gebracht wurden beziehungsweise heute noch in Baden-Württemberg leben, ist nicht bekannt.