Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, die erste positive Bilanz des Hauses des Jugendrechts in Mannheim begrüßt. Das Haus des Jugendrechts in Mannheim hat im Januar 2015 seine Arbeit aufgenommen.
In einer Pressekonferenz zogen Polizeipräsident Thomas Köber, Leitender Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz und Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb eine erste Bilanz. Es sei insbesondere gelungen, die Zahl der Diversionen, also die Vermeidung von Anklagen vor Gericht durch erzieherische Maßnahmen zu erhöhen, sowie die Verfahrensdauern zu verkürzen.
Guido Wolf sagte: „Das Haus des Jugendrechts in Mannheim leistet – wie die anderen Häuser des Jugendrechts im Land – erfolgreiche Arbeit. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag ausdrücklich zu den Häusern des Jugendrechts, bei denen wir in Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter waren, bekannt. Es sollen deswegen auch bald zwei weitere Häuser des Jugendrechts – in Heilbronn und Ulm – an den Start gehen. Allen Beteiligten in Mannheim spreche ich meine Anerkennung für ihre geleistete Arbeit aus und bedanke mich für das außerordentliche Engagement.“
Wolf führte weiter aus: „Die Häuser des Jugendrechts sind sehr sinnvolle Einrichtungen. Der wichtigste Zweck des Jugendstrafrechts ist es, erneute Straftaten eines Jugendlichen zu verhindern. Daher sind schnelle Verfahren, aber auch die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach bei gleichzeitiger Anbindung des Amtsgerichts, besonders wichtig. Wo dies Sinn macht, will ich dazu beitragen, dass weitere Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg entstehen.“
Haus des Jugendrechts
Am 1. Juni 1999 nahm das bundesweit erste Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt seine Arbeit auf. 2012 wurde das Haus des Jugendrechts in Pforzheim eröffnet. 2014 folgte die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs des Hauses des Jugendrechts in Stuttgart. 2015 nahm das Haus des Jugendrechts in Mannheim seine Arbeit auf.