Ab 1. Januar 2017 haben Kinder, Jugendliche und in besonderen Fällen auch Erwachsene, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat wurden, die Möglichkeit der kostenfreien Beiordnung eines so genannten psychosozialen Prozessbegleiters.
Das Ministerium der Justiz und für Europa hat mit der finanziellen Unterstützung eines neunmonatigen Weiterbildungsprogramms sichergestellt, dass zum Jahreswechsel eine für den Start ausreichende Anzahl von Prozessbegleiterinnen und -begleitern zur Verfügung steht. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landes haben den Lehrgang nun abgeschlossen.
Opferschutz ist wichtige Daueraufgabe in der Justiz
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Zum 1. Januar 2017 werden wir in Baden-Württemberg über zirka 45 psychosoziale Prozessbegleiter verfügen. Diese können Opfer im gesamten Strafverfahren qualifiziert unterstützen und betreuen. Opferschutz ist eine wichtige Daueraufgabe in der Justiz. Umso mehr freut es mich, dass die Neuregelungen ab 1. Januar echte Verbesserungen für den Opferschutz in Baden-Württemberg schaffen. Die psychosozialen Prozessbegleiter sind auf ihre wichtige Aufgabe gut vorbereitet.“
Rund 45 psychosoziale Prozessbegleiter im Land
Durchgeführt wurde die Weiterbildung als Kooperationsprojekt der Bewährungshilfe Stuttgart mit ihrer Tochtergesellschaft PräventSozial gGmbH in Kooperation mit dem renommierten Weiterbildungsinstitut „Recht Würde Helfen“ (RWH) und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Das Ministerium der Justiz und für Europa hat die Weiterbildungsmaßnahme mit rund 70.000 Euro unterstützt.
Den erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern übergaben die rheinland-pfälzische Oberstaatsanwältin Anne Herrmann für RWH sowie Prof. Dr. Günter Rieger von der DHBW, Center for Advanced Studies, ihre Zertifikate.
Auch die Freiburger Frauenberatungsstelle „Frauenhorizonte – gegen sexuelle Gewalt e.V.“ wird die von ihr durchgeführte Weiterbildung pünktlich zum Start der psychosozialen Prozessbegleitung noch im Dezember abschließen.
Hintergrundinformationen:
Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich nach der bundesgesetzlichen Legaldefinition um eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der strafrechtlichen Hauptverhandlung.
Das 3. Opferrechtsreformgesetz (3. ORRG) sieht für Opfer von Straftaten einen Anspruch auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters vor. Das Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hat der Landtag im November verabschiedet. Es enthält Regelungen für das Verfahren zur Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleitern sowie für deren Aus- und Weiterbildung. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Personen, die sich als psychosoziale Prozessbegleiter anerkennen lassen wollen, finden weitere Informationen unter www.olgstuttgart.de unter der Rubrik „Service“ und dem Stichwort „Psychosoziale Prozessbegleitung.“
Quelle:
Justizministerium BW