Ab 17. Mai gibt es weitere Öffnungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei familienunterstützenden frühen Hilfen. Das regeln zwei neue Corona-Verordnungen. Zur Situation der Jugend im Lockdown hat sich Sozialminister Manne Lucha mit über 200 Jugendlichen ausgetauscht.
Wie geht es den Jugendlichen in der Pandemie? Zu dieser Frage tauschten sich am gestrigen Samstag, 15. Mai 2021, über 200 Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren aus ganz Baden-Württemberg mit Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha aus. „Gerade junge Menschen sind von der Pandemie und der Corona-Politik besonders hart betroffen. Sie haben unter den Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen ganz besonders zu leiden. Abhängen mit Freunden, feiern und Neues ausprobieren war und ist in der Pandemie nicht möglich. Viele Jugendliche haben das Gefühl, die Politik hätte sie vergessen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, die Perspektive junger Menschen anzuhören und mit ihnen ins Gespräch zu kommen“, so der Minister.
Online-Jugendhearing „Jugend im Lockdown“
In dem von Jugendmoderatorinnen und -moderatoren geleiteten Jugendhearing beschrieben junge Menschen ihre Situation und konnten Fragen stellen. Bereits im Vorfeld der Online-Veranstaltung wurden zahlreiche Statements über verschiedene Kanäle eingereicht und über Instagram veröffentlicht (@jugendhearing_bw): Wann werden junge Menschen geimpft? Wie geht es mit dem Präsenzunterricht weiter? Welche Perspektive gibt es für Kinder- und Jugendliche in der Pandemie? Diesen und weiteren Fragen stellte sich Minister Lucha und dankte den Jugendlichen für ihre große Solidarität während in der Krise, vor allem gegenüber den älteren Bürgerinnen und Bürgern. Das Jugendhearing wurde von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in einen für Herbst geplanten Corona-Gipfel ein.
Weitere Öffnungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie für Familien
Zeitgleich mit dem Jugendhearing kündigte der Minister weitere Öffnungen für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie für familienunterstützende frühe Hilfen ab dem kommenden Montag an. „Mit dem Dreiklang ‚Schützen, Impfen, Testen‘ können wir Kindern, Jugendlichen und Familien wieder ein Mehr an Alltagsleben ermöglichen, das ihren altersgerechten Bedarfen besser entspricht“, sagte Minister Lucha. Die hierfür notwendigen Änderungen der Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit treten am 17. Mai 2021 ebenso in Kraft wie die neu gefassten Regelungen der Corona-Verordnung Familienbildung und frühe Hilfen.
Familien, Kinder und Jugendliche mussten in den letzten Monaten sehr viel leisten. Viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Digitale Angebote konnten die Bedarfe nicht immer auffangen und den wichtigen direkten Kontakt nicht ersetzen. Auch die familienunterstützenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und der Frühen Hilfen sollen daher – mit Test- und Hygienekonzepten – künftig wieder in größerem Umfang möglich sein.
Familienbildung und frühe Hilfen
Die neu gefassten Regelungen der Corona-Verordnung Familienbildung und frühe Hilfen sollen ab 17. Mai wie folgt gelten:
- Bei 7-Tages-Inzidenzen über 165 sollen Angebote mit bis zu 6 Personen zur gezielten Unterstützung von besonders belasteten Familien möglich sein. Hierzu gehören zum Beispiel Angebote zur Unterstützung von Alleinerziehenden, armutsgefährdeten Familien oder Familien, die wenig sozialen Anschluss haben.
- Mit sinkenden 7-Tages-Inzidenzen werden schrittweise Angebote in größerem Kreis wieder stattfinden können.
- Ab 7-Tages-Inzidenzen unter 100 sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Frühen Hilfen Angebote für alle Familien – zum Beispiel Kurse für die Eltern von Neugeborenen oder zu Erziehungsthemen – wieder in Präsenz möglich.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit
In einem Stadt- oder Landkreis können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtung im eigenen Haushalt in Abhängigkeit von einer Sieben-Tages-Inzidenz durchgeführt werden. Betreuungskräfte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei der zulässigen Personenzahl zusammengezählt:
- Sieben-Tages-Inzidenz größer/gleich 165: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit präsenzlos oder in Kleingruppen mit 5 Teilnehmenden und einer Betreuungskraft, wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit zwölf Personen möglich.
- Sieben-Tages-Inzidenz größer 100: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit präsenzlos oder als Gruppenangebote mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich, wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen möglich.
- Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 100: Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen möglich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 36 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.
- Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 50: Gruppenangebote in Präsenz der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit 30 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 60 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.
- Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 35: Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Präsenz mit 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 60 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.
Der Minister kündigte auch an, zeitnah Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts möglich sind. In den Pfingstferien sollen durch Modellprojekte entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, die dann in den Sommerferien genutzt werden können.
Corona-Verordnung Familienbildung und frühe Hilfen
Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
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