Der Liquiditätskredit Li GO hilft gemeinnützigen Organisationen, coronabedingte Finanzierungsprobleme zu entschärfen. Bund und Land haben das Kredit-Sonderprogramm jetzt bis 30. Juni 2021 verlängert.
Die Bundesregierung hat das Kreditprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert. Die Landesregierung, die das Programm in Baden-Württemberg unter dem Titel „Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen“, kurz Li GO umsetzt, hat einer entsprechenden Verlängerung der Landesförderung zugestimmt. Damit können gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg bei ihrer Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie ebenfalls bis 30. Juni 2021 unterstützt werden.
„Infolge der andauernden Corona-Pandemie werden gemeinnützige Organisationen auch weiterhin mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 9. Dezember in Stuttgart. „Mit dem Liquiditätskredit Li GO erhalten gemeinnützige Organisationen genau die Unterstützung, die sie in dieser schwierigen Situation benötigen.“
Günstige Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
Der Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen bietet eine günstige Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen in Höhe von bis zu 800.000 Euro pro Organisation zu einem Zinssatz von 0,8 Prozent per anno Sicherheiten müssen von den Organisationen nicht gestellt werden. Die Hausbanken sind vollständig von der Haftung freigestellt.
„Ein wirtschaftlich starkes, aber auch ein sozial lebenswertes Baden-Württemberg muss uns als Förderbank ein Anliegen sein. Gemeinnützige Organisationen und Vereine leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Viele von ihnen sind durch die Corona-Pandemie unverschuldet in finanziellen Schwierigkeiten. Mit dem Liquiditätskredit Li GO erweitern wir unseren Werkzeugkasten an Corona-Hilfsprogrammen und können nun auch mit einem eigens zugeschnittenen Förderkreditprogramm gemeinnützige Organisationen passgenau unterstützen“, sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.
Kredit-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat der Bund ein Kredit-Sonderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen aufgelegt. Die Laufzeit war zunächst bis Ende des Jahres 2020 geplant. Die Landesregierung hatte bereits eine entsprechende Mitfinanzierung beschlossen, um auch gemeinnützigen Organisationen in Baden-Württemberg den Zugang zu diesem Programm zu ermöglichen. Nun wird das Kredit-Sonderprogramm bis Juni 2021 verlängert.
Mit dem Kredit-Sonderprogramm soll die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen sichergestellt werden. Profitieren können davon beispielsweise die Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Inklusionsbetriebe sowie Träger der politischen Bildung.
L-Bank: Nähere Informationen zu diesem Corona-Hilfsprogramm sowie Antragsformulare und -unterlagen