Soloselbständige können in Baden-Württemberg weiterhin auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen.
Zum Soforthilfeprogramm der Landesregierung zur Linderung der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Baden-Württemberg sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski:
„Baden-Württemberg hat sich bei der Ausgestaltung des Corona-Soforthilfe-Programms für seinen eigenen Weg entschieden. Soloselbständige können in Baden-Württemberg weiterhin auch pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Das ist eine großartige Nachricht für alle Künstlerinnen, Künstler und Kreative sowie die Kleinunternehmen im Land. Ich freue mich sehr, dass das Soforthilfeprogramm damit auch für die Arbeitsbedingungen im Kulturbereich passt. Durch die Einbeziehung des privaten Lebensunterhalts in die Soforthilfe wird es vielen erspart bleiben, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung Baden-Württembergs doch noch vom Bund aufgenommen wird und unter den Ländern Nachahmer findet – wird doch mit ihr die Vielzahl an Einzelkämpfern anerkannt, die unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen.“
Wissenschaftsministerium: Cooltour – Digitale Kultur im Land