Die Polizei kontrolliert unvermindert die Einhaltung der Corona-Verordnung. Am Wochenende verzeichnete sie mehr als 4.000 Verstöße, eine Vielzahl auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die derzeitigen Corona-Bestimmungen.
„Milde Temperaturen und reichlich Sonnenschein lockten am vergangenen Wochenende die Menschen in Baden-Württemberg wieder mehr ins Freie – wer könnte es ihnen verdenken. Leider ließen dabei nicht wenige die Bestimmungen der Corona-Verordnung außer Acht. So musste die Polizei landesweit zwischen Freitag und Sonntag (26. bis 28. März 2021) insgesamt 4.011 Verstöße gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verzeichnen. Davon bezogen sich alleine 1.409 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Knapp 1.100 Verstöße betrafen die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen. Eine Vielzahl der Verstöße sind dabei auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die derzeitigen Corona-Bestimmungen festgestellt worden“, bilanzierte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl das vergangene Wochenende.
Einsatz bei Versammlung in Sinsheim
„Der Staat hat die Aufgabe, das Gemeinwesen zu schützen. Wir haben sehr angespannte Wochen vor uns und müssen wirklich schauen, dass wir Herr der Lage bleiben. Deshalb gilt auch bei Versammlungen weiterhin uneingeschränkt: Abstand halten und Maskenpflicht“, betont der Minister und spricht die Versammlungslagen des Wochenendes an. Allein in Sinsheim wurden im gesamten Einsatzverlauf rund 1.560 Personen kontrolliert, circa 390 Platzverweise ausgesprochen und insgesamt 599 Ordnungswidrigkeiten sowie neun Straftaten zur Anzeige gebracht.
Die Polizei wird ihre Kontrollen im öffentlichen Raum weiterhin konsequent durchführen – auch am kommenden Osterwochenende. Insbesondere in den baden-württembergischen Naherholungsgebieten rechnen Kommunen und Polizei bei gutem Wetter wieder mit einem erhöhten Besucheraufkommen und werden ihre Maßnahmen entsprechend ausrichten. Zu den möglichen Maßnahmen zählen an neuralgischen Punkten unter anderem auch Streckensperrungen.
Corona-Regeln auch an Ostern einhalten
„Die Zahl der festgestellten Verstöße am vergangenen Wochenende ist mit dem aktuell wieder hochdynamischen Infektionsgeschehen nicht in Einklang zu bringen. Die konsequente Einhaltung der Regeln wird daher auch an Ostern das Ziel der polizeilichen Maßnahmen sein. Das Osterfest im Kreise von Familie und Freunden kann es in diesem Jahr leider nicht in gewohntem Maße geben. Wenn persönliche Kontakte stattfinden, dann Corona-konform und möglichst im Freien“, richtet der Innenminister Thomas Strobl seinen Appell an die Menschen im Land.
Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurde dem hohen Infektionsgeschehen angepasst und ist in der aktualisierten Fassung am 29. März 2021 in Kraft getreten.
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