Die Marktüberwachung hat deutliche Überschreitungen von Grenzwerten in Modeschmuck festgestellt. In Einzelfällen wurde der Grenzwert für Cadmium um das 9.500-fache und für Blei um das 1.200-fache überschritten. Die beanstandeten Produkte wurden vom Markt genommen.
Das für die Marktüberwachung in ganz Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat in einer Schwerpunktaktion deutliche Überschreitungen des Blei- und Cadmiumgrenzwerts in Modeschmuck festgestellt. In Einzelfällen wurde der Grenzwert für Cadmium um das 9.500-fache und für Blei um das 1.200-fache überschritten. In acht Fällen hat die Marktüberwachung in metallischen Teilen der Schmuckstücke einen Cadmiumgehalt von 90 Prozent und in einem Fall sogar von 95 Prozent gemessen. Die betroffenen Schmuckteile bestanden somit fast vollständig aus Cadmium. Für Blei wurden in zwei Fällen Konzentrationen bis zu 60 Prozent festgestellt.
Handel muss den Gesundheitsschutz der Verbraucher ernst nehmen
Umweltminister Franz Untersteller reagiert besorgt auf die Ergebnisse und kündigte weitere Kontrollen der Marktüberwachung an: „Die Grenzwerte sind nicht aus Jux und Tollerei festgelegt worden, sondern sie dienen dem Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Gelange zum Beispiel Cadmium in den Körper, könne dies die Gesundheit erheblich beeinträchtigen. „Der Handel muss die Grenzwerte ernst nehmen. Da dies derzeit leider offenbar nicht immer der Fall ist, wird das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2019 den im Land vertriebenen Modeschmuck unter die Lupe nehmen“, so Untersteller.
Insgesamt hat die Marktüberwachung 392 Schmuckstücke überprüft, darunter Piercing-Schmuck sowie Schmuckbeilagen in Zeitschriften für Jugendliche. 297 Schmuckstücke stammten von insgesamt 16 verschiedenen Händlern aus den Bereichen Groß-, Präsenz- und Internethandel. 95 weitere Schmuckstücke wurden von elf verschiedenen Händlern überprüft, die auf einer großen Verbrauchermesse vertreten waren.
In insgesamt 55 Fällen (14 Prozent) haben die Behörden Schwermetallgehalte über den zulässigen Grenzwerten ermittelt. Überdurchschnittlich häufig wurden die Kontrolleure auf einer großen Verbrauchermesse fündig: Hier wiesen rund 35 Prozent der Schmuckstücke erhöhte Schwermetallgehalte auf.
Die auffälligen Schmuckstücke wurden von den Händlern in der Regel freiwillig und unverzüglich aus dem Handel genommen. Sofern der Vorlieferant oder Schmuckhersteller außerhalb Baden-Württembergs ansässig war, hat das Regierungspräsidium Tübingen auch die dort örtlich zuständigen Behörden eingeschaltet. In einigen Fällen hat die Marktüberwachung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Die Marktüberwachung empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich im Zweifel an den Händler zu wenden, von dem sie das Schmuckstück erworben haben oder erwerben wollen.
Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.
Mit der europäischen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) gelten für das Inverkehrbringen von Schmuck seit Dezember 2011 strenge Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und seit Oktober 2013 für Blei. Werden die Grenzwerte von 0,01 Gewichtsprozent für Cadmium und 0,05 Gewichtsprozent für Blei in neuem Schmuck bzw. Teilen des Schmucks überschritten, darf er nicht verkauft werden.
Cadmium wird bei der Schmuckherstellung hauptsächlich als Komponente in Legierungen, in Loten oder in galvanischen Beschichtungen eingesetzt. Für den Einsatz in Verbindung mit Silber dient es zur Härtung und zu einer leichteren und damit kostenwirksameren Verarbeitung von Silberlegierungen.
Blei kann beispielsweise über Weißmetalle in Schmuck eingetragen werden, die als Legierung in höheren Anteilen Nickel, Blei und Zinn enthalten.
Bei Nachfragen zu der Schwerpunktaktion der Marktüberwachung im Bereich Modeschmuck wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Regierungspräsidiums Tübingen (pressestelle@rpt.bwl.de oder Telefon: 07071 757-3009).