Das Land hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bund zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung unterzeichnet. Die Vereinbarung stellt die Zusammenarbeit zwischen der Servicestelle und den Anerkennungsbehörden und Anerkennungsberatungszentren im Land auf eine gemeinsame Basis.
Durch die Unterschrift von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha ist eine Kooperationsvereinbarung des Landes mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie Arbeit und Soziales und mit der Bundesagentur für Arbeit in Kraft getreten. Sie stellt die Zusammenarbeit der Anerkennungsbehörden und der etablierten Anerkennungsberatungszentren im Land mit der bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung auf eine gemeinsame Basis.
Interesse ausländischer Fachkräfte auch in der Pandemie ungebrochen
Die Anerkennungsberatungszentren in Baden-Württemberg, die das Sozialministerium gemeinsam mit dem vom Bund geförderten IQ Netzwerk Baden-Württemberg finanziert, haben im Jahr 2020 insgesamt 9.636 Menschen zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beraten. Das waren trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nur rund 400 Personen weniger als im Vorjahr. Von den Beratenen gaben 13 Prozent an, dass sie sich zum Zeitpunkt der Beratung noch im Ausland befanden.
„Die Beratungszentren in Baden-Württemberg haben 2020 zusätzlich zu den Klientinnen und Klienten aus unserem Bundesland noch einmal in etwa genauso viele Menschen im Ausland beraten wie die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung für ganz Deutschland“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Das zeigt nicht nur eindrucksvoll, dass Baden-Württemberg für ausländische Fachkräfte überaus attraktiv ist, sondern auch, dass wir hier ein wirklich leistungsfähiges und gesetzlich garantiertes Angebot aufgebaut haben. Ich freue mich, dass wir nun verbindlich vereinbaren konnten, wie diese erfolgreichen Strukturen und die neue Servicestelle des Bundes ihre Erfahrungen und Informationen austauschen und mit ihren Angeboten und Abläufen ineinandergreifen.“
Bürokratieabbau für alle Beteiligten
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) ist ein gezieltes Unterstützungsangebot der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Interessierte im Ausland. Diese hat seit ihrem Start im Februar 2020 bis zum Ende des Jahres 1.460 Menschen beraten, die nach Deutschland einwandern möchten und dafür eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation benötigen. „Mit der kürzlich unterzeichneten Vereinbarung und dem neuen vereinfachten Nachweis der Erwerbsabsicht in Baden-Württemberg erleichtern wir vor allem denjenigen Fachkräften das Verfahren, die nach der neuen Regelung zur Arbeitsplatzsuche einreisen wollen. Aber auch wenn schon ein Arbeitsvertrag vorliegt, profitieren natürlich alle Beteiligten von diesem Bürokratieabbau“, so Minister Lucha.
Das Sozialministerium wird nun auf weitere Partner im Land zugehen, um sie als Unterstützer für die Umsetzung der Vereinbarung zu gewinnen. Das IQ Netzwerk Baden-Württemberg hat seinen Beitritt schon signalisiert. „Die Anerkennungsberatung und die Qualifizierungsangebote des IQ Netzwerks sind aus den Strukturen bei der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten in Baden-Württemberg nicht wegzudenken. Daher hatten wir diesen Schritt von Anfang an angestrebt“, so der Minister abschließend.
Anerkennung in Deutschland: Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Ministerium für Soziales und Integration: Ausländische Abschlüsse und Qualifikationen
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg: Anerkennungsberatung Baden-Württemberg