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Bürgerbefragung zum Sicherheitsempfinden und zu Kriminalitätserfahrungen

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Noch nie wurden so viele Menschen im Land über ihre Erfahrungen mit Kriminalität befragt. Die erste landesweite Bürgerbefragung zum Sicherheitsempfinden und zu Kriminalitätserfahrungen wird Aufschluss über Trends der Kriminalitätsentwicklung geben. Sie ist ein wichtiges Mittel, um die Ausmaße und Folgen von Kriminalität abzuschätzen.

„Die Menschen in Baden-Württemberg leben in einem sicheren Land! Damit das so bleibt, ist es unser Ziel, Kriminalität bestmöglich und überall zu bekämpfen. Und dazu brauchen wir ein genaues Bild der Sicherheitslage: Wie sicher fühlen sich die Menschen im Land und in ihrer Wohngegend? Waren Sie in den vergangenen zwölf Monaten von einer Straftat betroffen? Warum haben Sie eine Straftat angezeigt beziehungsweise nicht angezeigt? Mit diesen Fragen starten wir deshalb heute die erste Bürgerbefragung zum Sicherheitsempfinden und zu Kriminalitätserfahrungen im Land. Die Antworten auf diese und weitere Fragen werden uns Auskunft darüber geben, wie oft Menschen Opfer von Straftaten wurden, wie oft sie Anzeige erstattet haben und wie es um ihr Sicherheitsgefühl steht“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 22. September 2023 zum Start der landesweiten Bürgerbefragung zum Sicherheitsempfinden und zu Kriminalitätserfahrungen.

180.000 zufällig ausgewählte Personen werden befragt

Im Auftrag des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen führt das neu gegründete Institut für Kriminologische Forschung Baden-Württemberg (KriFoBW) an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg erstmalig eine landesweite Sicherheitsbefragung durch. Schwerpunkte sind neben dem Sicherheitsempfinden auch Kriminalitätserfahrungen und Zufriedenheit mit der Polizeiarbeit. Insgesamt werden mehr als 180.000 zufällig ausgewählte Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus 110 Gemeinden in Baden-Württemberg zur Teilnahme an der Online-Befragung aufgefordert. Der Versand der Anschreiben findet ab dem 21. September 2023 statt. Die Befragung erfolgt online, auf Wunsch sendet das KriFOBW kostenlos einen Papierfragebogen zu.

Die Sicherheitsbehörden richten ihre Arbeit in der Regel vor allem nach den Fällen aus, die gemeldet oder direkt von ihnen entdeckt werden – also das in der Kriminalstatistik erfasste sogenannte „Hellfeld“. Das sogenannte „Dunkelfeld“, das diejenigen Fälle umfasst, die nicht angezeigt oder polizeilich bekannt werden, bildet die Statistik nicht ab. Entsprechend spiegeln die Kriminalstatistiken und Lagebilder nur einen Teil der tatsächlichen Sicherheitslage wider. „Noch nie wurden so viele Menschen im Land über ihre Erfahrungen mit Kriminalität befragt. Die Umfrage-Ergebnisse werden uns Aufschluss über Trends der Kriminalitätsentwicklung geben. Sie sind ein wichtiges Mittel, um die Ausmaße und Folgen von Kriminalität abzuschätzen. Damit fassen wir das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen in Baden-Württemberg noch genauer ins Auge“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Erste Ergebnisse im Frühjahr 2024

Eine Veröffentlichung der ersten Umfrage-Ergebnisse ist im Sicherheitsbericht 2023 des Innenministeriums Baden-Württemberg angedacht, der im Frühjahr 2024 erscheinen soll. Die Ergebnisse dienen etwa dazu, Präventionsprogramme anzupassen und weiterzuentwickeln und in der Folge die Anzeigebereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Folgebefragungen sollen dann im zwei- bis dreijährigen Turnus stattfinden.

„Alle Angeschriebenen fordere ich herzlich dazu auf, an der Umfrage teilzunehmen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Land. Außerdem spendet die Polizei pro 100 ausgefüllte Fragebögen fünf Euro an die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Zusätzlich können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Dankeschön für ihre beantworteten Fragebögen an einer Verlosung von zwei Mitflügen in einem Hubschrauber der Polizei Baden-Württemberg und insgesamt 50 Wunschgutscheinen mit unterschiedlichem Wert teilnehmen.

Pressemitteilung des Innenministeriums vom 5. Februar 2024

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