Das für die Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständige Umweltministerium hat die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim erteilt. Damit steht dem Rückbau des Reaktors aus Sicht der Atomaufsicht nichts mehr im Weg.
„Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist der erste Reaktor in Baden-Württemberg, der im Rahmen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs zurückgebaut werden kann“, freute sich Umweltminister Franz Untersteller. „Damit beginnt eine neue Phase im Atomausstiegsprozess. Wir kommen der grünen Wiese an bisherigen Kernkraftwerksstandorten näher.“
Mit der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) bestätigt und genehmigt das Umweltministerium das von der EnBW Kernkraft GmbH vorgelegte Rückbaukonzept mit allen darin enthaltenen Verfahrensschritten. Im Wesentlichen umfasst die Genehmigung das Recht der EnBW Kernkraft GmbH zur endgültigen Betriebseinstellung von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I), das Recht zur Vorbereitung und zum Abbau von Anlagenteilen und das Recht zur Herausgabe von nicht kontaminierten und nicht aktivierten Stoffen sowie zum Umgang (Behandlung, Lagerung und Verbleib) mit radioaktiven Reststoffen.
Gegen die 1. SAG kann jetzt innerhalb eines Monats nach Auslegung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage eingereicht werden. Eine solche Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Umweltministerium: Genehmigungsverfahren des Kernkraftwerks Neckarwestheim