Coronavirus

Betrieb der Justiz wird schrittweise wiederaufgenommen

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Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Die baden-württembergische Justiz nimmt den Betrieb schrittweise wieder auf.

Genau sechs Wochen nach der drastischen, aber erforderlichen Reduzierung des öffentlichen Dienstbetriebs in der baden-württembergischen Justiz nimmt die dritte Gewalt am kommenden Montag, 27. April 2020, diesen schrittweise und unter strenger Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder auf. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um Ansteckungsgefahren im öffentlichen Dienstbetrieb zu reduzieren. Darauf wies Justizminister Guido Wolf hin.

Wolf sagte: „Es liegen schwierige Wochen hinter, aber auch noch vor uns. In allen Gesellschafts- und Lebensbereichen haben wir darum gerungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, und tun dies noch immer. Die Herausforderungen waren und sind immens. Das gilt auch für die Justiz unseres Landes. Die Justiz hat den öffentlichen Dienstbetrieb in den vergangenen sechs Wochen auf das zwingend erforderliche Maß reduziert und ihren Beitrag zur Verlangsamung der Virus-Ausbreitung geleistet. Nun gilt es, Sorge dafür zu tragen, dass die Justiz als zentrale Säule unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaats Schritt für Schritt zu ihrer vollen Handlungsfähigkeit zurückkehrt. Der Gesundheitsschutz hat dabei nach wie vor höchste Priorität.“

Soziale Kontakte auf ein Minimum beschränkt

Das Justizministerium hatte zur effektiven Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus am Montag, 13. März, der Justizpraxis im Land empfohlen, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und vorläufig nur einen deutlich eingeschränkten öffentlichen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Zwar wurden Verfahren auch in der Krise weiterbearbeitet, insbesondere, soweit möglich, in Heimarbeit. An öffentlichen Hauptverhandlungen sowie Verfahren mit sozialen Kontakten fand jedoch lediglich nur statt, was unaufschiebbar war, insbesondere Haft- und Eilsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, und langlaufende Strafverhandlungen.

Die Quote der während dieser Zeit dennoch abgeschlossenen Verfahren ist sehr unterschiedlich, je nach Gericht und Gerichtsbarkeit. Insgesamt sind im Land 42 Gerichtsstandorte mit der elektronischen Akte ausgestattet, so dass für die dortigen Richterinnen und Richter vollwertiges mobiles Arbeiten im Homeoffice möglich ist. Darüber hinaus wurden fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Fernzugängen in das Landesverwaltungsnetz ausgestattet.

Gute personelle Ausgangslage

Auch zahlreiche Kammern und Senate im Strafrechtsbereich haben öffentlich, unter strengen Vorkehrungen zur Abstandswahrung, Verfahren weiterverhandelt. In anderen Bereichen sind größere Rückstände angefallen. Dazu sagte Wolf: „Wir dürfen uns nichts vormachen: Diese Maßnahmen waren für die Justiz eine echte Herausforderung, die Auswirkungen werden wir noch lange spüren. Zweifellos werden sich in manchen Bereichen der Justiz Rückstände ergeben. Das war und ist jedoch unvermeidbar: Zukünftige Verzögerungen in Verfahren mögen misslich sein, sie waren und sind aber erforderlich, um Menschenleben zu retten. Zugleich sind wir froh darüber, dass diese Krise die Justiz in einer Zeit trifft, in der sie personell so gut aufgestellt ist wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Seit 2017 haben wir mehr als 350 Neustellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Diese zuletzt neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen werden uns helfen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.“

Vorübergehend muss sich auch die Justiz in einer neuen Normalität einrichten: Für die schrittweise Wiederaufnahme des öffentlichen Dienstbetriebs ist zwingende Voraussetzung, dass Kontaktminimierung und Hygienestandards vor Ort gewährleistet sind. In dieser Woche wurden deshalb 39.000 Schutzmasken an Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land verteilt. Eine Lieferung von weiteren 40.000 Schutzmasken an die Justiz ist zugesagt. Die Masken sollen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, insbesondere dort, wo es nicht möglich ist, notwendige Sicherheitsabstände einzuhalten. Darüber hinaus wurden den Gerichten und Staatsanwaltschaften 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um ergänzend Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel zu beschaffen. Vor Ort wurden, wo dies erforderlich und möglich ist, Plexiglasscheiben, mobile Trennwände, Fiebermessgräte und Einmalhandschuhe beschafft. Die jeweiligen Vorsitzenden können im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit die Anzahl der Personen in Sitzungssälen begrenzen, wo dies zur Wahrung von Abstandsregeln erforderlich ist. Für Besucher wird empfohlen, Mund und Nase mit Masken zu bedecken.

Video-Verhandlungen auch für Zivilverfahren?

Soweit möglich wird auch weiterhin auf Heimarbeit ausgewichen. Justizminister Wolf sprach sich auch dafür aus, die gesetzlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Video-Verhandlungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und darüber hinaus auch für Zivilverfahren auszuweiten.

Wolf sagte abschließend: „Ich bin zuversichtlich, dass es uns mit einer Vielzahl an Maßnahmen gelingen wird, Gesundheitsschutz und effektiven Rechtsschutz zu vereinbaren und zu einem neuen Justizalltag zu finden. Entscheidend wird sein, ob die Menschen die Maßnahmen zu ihrem eigenen Schutz mittragen. Die durch das Corona-Virus drohende Gefahr ist ungebrochen hoch. In den letzten Wochen war das Verständnis in der Gesellschaft sehr groß. Ich bin davon überzeugt, dass dies so bleiben wird. Dann sind wir auf einem guten Weg. Herzlich bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz in den vergangenen Wochen.“

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