Die Landesregierung kommt bei der Umsetzung der Beschlüsse zur Luftreinhaltung gut voran und ist im Zeitplan. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl zeigten sich zuversichtlich, weitere flächendeckende Fahrverbote vermeiden zu können.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 19. Februar 2019 mit der Umsetzung weiterer Maßnahmen befasst, die dazu beitragen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5 in der Landeshauptstadt zu vermeiden. Heute wurde dem Koalitionsausschuss über den Stand der Umsetzung berichtet.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein Stellvertreter, Innenminister Thomas Strobl, zeigten sich zufrieden: „Die Landesregierung kommt bei der Umsetzung der Beschlüsse gut voran und ist im Zeitplan. Wir sind zuversichtlich, mit den schon beschlossenen und diesen weiteren Maßnahmen die Luft in Stuttgart schneller sauberer zu bekommen und zumindest flächendeckende Fahrverbote für Euro 5/V vermeiden zu können. Überdies haben wir das bestehende Fahrverbot für Diesel Euro 4/IV gelindert: Die P&R-Anlagen außerhalb der Innenstadtbezirke Mitte, Nord, Süd, Ost und West können von diesen ausnahmslos angefahren werden.“
Die Maßnahmen im Einzelnen:
40 zusätzliche Messstandorte
Wie vereinbart, werden in allen Stadtbezirken der Stadt Stuttgart insgesamt 40 neue Messstellen errichtet, um – mit dann insgesamt 53 Messstellen – ein noch differenzierteres Bild der Luftqualität in Stuttgart zu erhalten. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wird beauftragt, die Messstellen unverzüglich aufzustellen. Zudem werden die zusätzlichen Standorte auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg veröffentlicht.
Ausnahmen vom Fahrverbot für P&R-Anlagen
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass 16 P+R-Anlagen des VVS Verbund-Schienennetzes, die in der Umweltzone, aber außerhalb des Stuttgarter Talkessels liegen, für Diesel-Kfz der Euronorm 4/IV mit grüner Plakette vom Fahrverbot ausgenommen sind. Pendlerinnen und Pendler sollen diese in Zukunft anfahren können, um ihre Fahrt dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortzusetzen.
Die Ausnahme wird im Rahmen der Allgemeinverfügung durch die Stadt Stuttgart umgesetzt, d.h. es bedarf hier keiner gesonderten Genehmigung, sondern lediglich des Nachweises, dass das Fahrzeug in einer der freigegebenen P+R-Anlagen abgestellt wird.
Darüber hinaus wird die Landesregierung beim Verband Region Stuttgart darauf hinwirken, dass die Zahl der P&R-Parkplätze in der Region Stuttgart erhöht wird.
Fotokatalytische Fassadenfarbe
Es wurden insgesamt fünf landeseigene Gebäude und die Lärmschutzwand identifiziert, die geeignete Flächen aufweisen, um fotokatalytische Fassadenfarbe aufzubringen, die einen Beitrag zur Senkung der Schadstoffe leisten kann:
- Urbanstraße 31 (Wohngebäude)
- Cannstatter Straße 56 (Staatsanwaltschaft)
- Neckarstraße 195 (Polizei/Landeskriminalamt)
- Urbanstraße 34 (Landtag)
- Cannstatter Straße/Kreuzung Heilmannstraße (Studentenwohnheim)
Zudem führt das Land Gespräche mit der Stadt Stuttgart, denn im Eigentum der Stadt befinden sich ebenfalls Flächen an Gebäuden, die sinnvoll für die Auftragung der intelligenten Fassadenfarbe sind.
Die ersten Gebäude und die Lärmschutzwand sollen Mitte des Jahres 2019 mit der fotokatalytischen Fassadenfarbe versehen sein. Ein noch schnelleres Vorgehen ist angesichts der ausgebuchten Maler- und Gerüstbaufirmen nicht möglich.
Fotokatalytischer Straßenbelag
Die Entscheidung, ob ein fotokatalytischer Straßenbelag aufgebracht wird, hat die Landesregierung davon abhängig gemacht, zu welchem Schluss das Landesgesundheitsamt (LGA) gemeinsam mit der LUBW und den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Titandioxid kommt. Das Ergebnis liegt nun vor. Danach sind vom Titandioxid aufgrund der Beschaffenheit und des geringen Anteils im Spezialasphalt keine negativen Auswirkungen für die Gesundheit zu erwarten.
Somit wird in der 15. und 16. Kalenderwoche (12. bis 19. April) zwischen Neckarstraße und Heilmannstraße dieser Straßenbelag aufgebracht.
Filtersäulen für Feinstaub und Stickstoffdioxid
Die Feinstaubfiltersäulen der Firma Mann+Hummel am Neckartor werden von April bis Juli 2019 mit sogenannten Kombifilterelementen ausgestattet, das heißt nicht nur Feinstaub wie bisher, sondern auch Stickstoffdioxid wird adsorbiert.
Weitere hochbelastete Straßenabschnitte für die Aufstellung von Filteranlagen sind identifiziert – in der Hohenheimer Straße und der Pragstraße – und werden nun gemeinsam mit den Firmen Mann+Hummel und der AUDI AG auf deren Tauglichkeit geprüft.
Einrichtung der Busspur am Neckartor
Die Landesregierung befindet sich im Dialog mit der Stadt Stuttgart und die Vorarbeiten zur Einrichtung der Busspur haben begonnen. Die Umsetzung der Busspur am Neckartor soll mit Inkrafttreten der Ergänzungsfortschreibung zum 3. Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Stuttgart. Deren Veröffentlichung ist noch im März 2019 vorgesehen.
Einrichtung einer „Härtefallstelle“
Die Landesregierung wird die Stadt Stuttgart bitten, eine „Härtefallstelle“ einzurichten. Dort sollen Besitzer von Euro 4 Dieselfahrzeugen, die bislang keine Ausnahme vom Fahrverbot erhalten haben, ihre besondere persönliche Betroffenheit vom Verbot nochmals vorbringen können, sodass diese Fälle erneut bewertet werden.
P&R-Anlagen
16 P&R-Anlagen außerhalb der Innenstadtgebiete, aber innerhalb der Umweltzone, die von Euro-4-Dieselfahrzeuge angefahren werden können:
P + R-Anlage | S-/U-Bahn-Haltestelle |
Degerloch Albstraße | Degerloch Albstraße |
Heumaden | Heumaden |
Obertürkheim Hafenbahnstraße Nord | Obertürkheim |
Obertürkheim Hafenbahnstraße Süd | Obertürkheim |
Österfeld (Unterer Grund) | Österfeld |
Plieningen | Plieningen |
Rohr | Rohr |
Ruhbank (Fernsehturm) | Ruhbank (Fernsehturm) |
Salzäcker | Salzäcker |
Vaihingen (Stuttgart) | Vaihingen |
Wagrainäcker | Wagrainäcker |
Weilimdorf Parkhaus | Weilimdorf |
Weilimdorf Weissacher Straße Nord | Weilimdorf |
Weilimdorf Weissacher Straße Süd | Weilimdorf |
Zuffenhausen Am Bahnhof | Zuffenhausen |
Zuffenhausen Parkplatz | Zuffenhausen |