Die Innenminister der Länder stellten die Beschlüsse der Herbstkonferenz 2021 in Stuttgart vor. Diese befassten sich unter anderem mit den Themen Hass und Hetze, dem Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern und Cybersicherheit.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Innenminister Thomas Strobl, sowie die Sprecher der SPD- beziehungsweise unionsgeführten Innenministerien, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gemeinsam mit Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, eine Auswahl der Beschlüsse der Herbst-Innenministerkonferenz vorgestellt.
Ergebnisorientierte Zusammenarbeit
„Die diesjährige Herbstkonferenz der Innenminister zeigt einmal mehr: Angesichts des Ernstes der Aufgaben arbeiten wir konzentriert an der Lösung von Problemen in ganz zentralen Bereichen und sorgen damit parteiübergreifend für mehr Sicherheit für die Menschen im Land. Im Mittelpunkt standen die Corona-Pandemie und das Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern, der Kampf gegen Hass und Hetze sowie die Cybersicherheit. Gerade im Internet müssen wir unseren Kampf gegen Hass und Hetze weiter entschieden fortsetzen – hier gibt es noch Lücken, die wir stopfen müssen. Auch wenn die Innenministerkonferenz hybrid stattfinden musste: Die Beratungen waren ausgesprochen produktiv und zielgerichtet – zu fast allen rund 80 Tagesordnungspunkten gab es eine Verständigung“, fasste der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs Thomas Strobl, die Ergebnisse der Innenministerkonferenz zusammen.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hatte sich auf Einladung von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl zur Herbstkonferenz vom Mittwoch, 1. Dezember bis Freitag, 3. Dezember 2021, im Innenministerium in Stuttgart getroffen. Die Tagesordnung beinhaltete rund 80 Tagesordnungspunkte, darunter aktuelle Fragestellungen der Innenpolitik wie die Verbrechensbekämpfung, die Bekämpfung extremistischer Tendenzen und Migrationsfragen, aber auch die länderübergreifende Zusammenarbeit beispielsweise im Bereich des Pandemie- und des Krisenmanagements sowie der Cybersicherheit.
Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze
Als Gast begrüßte die Innenministerkonferenz Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Er hob hervor: „In den vergangenen zwei Jahren sind sehr viele Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus beschlossen worden. Auch die ‚Stuttgarter Erklärung‘ (PDF) setzt ein wichtiges Zeichen. Dafür gebührt den Innenministern in Bund und Ländern unser Dank. Jetzt gilt es, nachhaltig und weiterhin intensiv gegen Judenfeindlichkeit vorzugehen. Vor allem die wachsende rechtsextreme und die verschwörungsideologische Szene machen uns Sorgen. Für deren Eindämmung sind neben der Politik vor allem die Justiz und die Polizei gefragt, die dafür ausreichend unterstützt und fortgebildet werden müssen.“
„Die Innenministerkonferenz hat eine klare Haltung: Wie ein Bollwerk stellen wir uns gegen Hass und Hetze, gegen Extremismus, gegen Antisemitismus. Allzu oft wurden Synagogen zur Zielscheibe von Antisemiten, von Menschen, die Hass, Hetze und Gewalt säen. Mit der Unterzeichnung der ‚Stuttgarter Erklärung‘ in der Synagoge in Stuttgart hat die Innenministerkonferenz ein starkes und unmissverständliches Zeichen gesetzt: Für Antisemitismus gibt es in Deutschland keinen Platz! Das jüdische Leben ist ein Teil unseres Lebens und wird es auch immer bleiben! Deshalb messen wir dem Schutz jüdischer Einrichtungen, von Synagogen und anderer jüdischer Objekte, allerhöchste Priorität bei“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.
Mit der Stuttgarter Erklärung spricht sich die Innenministerkonferenz entschlossen dafür aus, Hass und Hetze gemeinsam die Stirn zu bieten – online und offline.
Zielführende Maßnahmen beschlossen
Die Innenministerkonferenz sieht insbesondere die folgenden Maßnahmen als zielführend an:
- ein regelmäßiger vertrauensvoller Austausch zwischen den jüdischen Gemeinden und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, ein möglichst hoher Sicherheitsstandard bei Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen, polizeiliche Ermittlungen in der Regel durch die Staatsschutzdienststellen der Kriminalpolizei, die weiterhin feste Verankerung der Antisemitismusbekämpfung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung und eine hohe Sensibilität auch für die Belange aller anderen von Hass und Hetze betroffenen Bevölkerungsgruppen wie etwa der LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen)-Gemeinschaft,
- gesetzliche Regelungen, die eine eindeutige Identifizierbarkeit von Straftäterinnen und Straftätern im Internet ermöglichen,
- eine Prüfung, wie Hass und Hetze auf Messengerdiensten konsequent unterbunden und geahndet werden können kann,
- effiziente Möglichkeiten der Anzeigenerstattung und zentrale Meldestellen für Hasskriminalität im Internet sowie
- die Weiterentwicklung bestehender Präventionsprogramme zum couragierten Verhalten im Internet.
„Wir wissen, das Internet ist inzwischen das wichtigste Medium bei der Verbreitung von Hass und Hetze. Dort wird ganz gezielt Angst geschürt, diskriminiert und bedroht. Deshalb werden Anbieter von sozialen Netzwerken zu Recht in die Pflicht genommen, sich bei rechtswidrigen Inhalten einzuschalten und diese ab kommendem Jahr auch dem Bundeskriminalamt zu melden. Leider gilt das aktuell noch nicht für Messengerdienste wie Telegram. Wir wissen freilich: Auch dort sind Hass und Hetze ein massives Problem, erzielen hohe Reichweiten. Hier müssen wir dringend dafür sorgen, dass Hass und Hetze auch dort konsequent und effektiv unterbunden werden und sich nicht rechtsfreie Räume entwickeln!“, so Minister Thomas Strobl.
Meldepflichten für Anbieter sozialer Netzwerke
Im Zusammenhang mit den ab 1. Februar 2022 geltenden Meldepflichten für Anbieter sozialer Netzwerke hat die Innenministerkonferenz festgehalten: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur besseren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Deshalb bittet sie auch das Bundesinnenministerium darauf hinzuwirken, dass die Vorbereitungen für die technische und organisatorische Umsetzung des Meldesystems vorangetrieben werden, ungeachtet dessen, dass Facebook und Google hierzu gerichtliche Eilanträge eingereicht haben. Nur so können nach Abschluss der Eilverfahren ohne weitere Verzögerungen Meldungen der sozialen Netzwerke entgegengenommen und weiterverarbeitet werden (TOP 74).
Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Wir müssen krisenfester werden. Als Innenministerkonferenz haben wir gezeigt: Wir sind krisenfest. Wir lösen drängendste Probleme und machen sie nicht zum Spielball parteipolitischer Spielchen. Schon im Juni haben wir deshalb das angepackt, was dringend angepackt werden musste: Das Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern. Wir haben ein echtes, ein neues Bund-Länder-Kompetenzzentrum auf den Weg gebracht. Eine solche Krise betrifft nie nur einen Bereich. Und deshalb brauchen wir ein solches Bund-Länder-Zentrum, eine Schaltstelle für ein neues, effektives und zukunftsfähiges Krisenmanagement in Deutschland. Die Eckpunkte dazu stehen inzwischen, bis zum Frühjahr können wir in die Umsetzung gehen“, erklärte Minister Thomas Strobl. Im Übrigen gelte: Das Krisenmanagement ist immer nur so gut wie seine Datenlage. „Deshalb führen wir auch ein vollkommen neues Nationales Lagebild ein, ein Früherkennungssystem, einen echten Krisenradar, mit dem wir gestützt auf Informationstechnik (IT) und künstliche Intelligenz (KI) riesige Datenmengen zusammenführen, in Sekundenschnelle scannen und in Echtzeit analysieren. Wir wollen damit Krisen erkennen, bevor sie entstehen. Die Krisenprävention, die Prognosen und das gesamte Krisenmanagement bekommt damit eine vollkommen neue Qualität. Kurz: Es ist ein riesen Fortschritt in puncto Sicherheit der Menschen im Land“, so Minister Thomas Strobl.
Mit der Innenministerkonferenz steht jetzt eine entsprechende Vereinbarung zur Bildung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz des Bundes und der Länder. Auf dieser Basis kann das Kompetenzzentrum in die Umsetzung gehen (Tagesordnungspunkt (TOP) 46).
Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport und Sprecher der sozialdemokratisch geführten Innenressorts, Boris Pistorius, betonte in diesem Zusammenhang (TOP 46 und 47): „Es ist wichtig, dass im kommenden Jahr das gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz des Bundes und der Länder seine Arbeit aufnehmen kann. Wir sollten angesichts der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie schon jetzt darüber nachdenken, einen Schritt weiter zu gehen. Darum ist richtig, dass beim Bundeskanzleramt ein Stab für nationales Krisenmanagement eingerichtet wird. In einer nationalen Notlage brauchen wir eine zentrale und kooperative Steuerung unter enger Einbindung der Länder. Die Fähigkeiten aller betroffenen und beteiligten Stellen in Bund, Ländern und Kommunen müssen koordiniert zusammenarbeiten. Darum sollte der nationale Krisenstab beim Bundeskanzleramt als dauerhafte Einrichtung festgeschrieben werden.
Bund muss Zahlungen für Ertüchtigung der Sirenen verstetigen
Ich habe in Stuttgart die Diskussion darüber angestoßen, ein neues Nationales Krisen-Kommando einzurichten. Dieses sollte sich im Krisenfall nach klar definierten Kriterien aus den unterschiedlichen Organisationen und Einheiten der allgemeinen Gefahrenabwehr zusammensetzen und gemeinsam unter einer einheitlichen Führung arbeiten. Ein Vorbild dafür könnte das sehr erfolgreich arbeitende Havariekommando an der deutschen Küste sein. Die Strukturen dieses Nationalen Krisen-Kommandos müssten regelmäßig geübt und von vornherein mit klaren Führungsstrukturen versehen werden.
Zu einem wirksamen Bevölkerungsschutz gehört auch, gerade nach den Erfahrungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Sommer, dass zukünftig wieder über Sirenen gewarnt werden kann. Der Bund stellt 88 Millionen Euro für die Ertüchtigung der Sirenen in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung, allerdings allen Ländern zusammen. Das reicht bei Weitem nicht aus. Allein Niedersachsen benötigt eine geschätzte Summe zwischen 80 und 100 Millionen. Euro, also etwa das Zehnfache der uns bereitgestellten Summe. Rund 90 Prozent der Investitionen müssten wir aus Landesmitteln bestreiten. Darum haben wir auf der IMK beschlossen, dass der Bund diese Zahlungen verstetigen muss, um seiner Verantwortung im Bevölkerungsschutz nachzukommen.“
Dank für Solidarität bei Aufnahme von Corona-Intensivpatienten
Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, nutzte das Treffen mit seinen Länderkollegen, um sich für die große Unterstützung und Solidarität bei der Aufnahme von Corona-Intensivpatienten im so genannten „Kleeblatt“-Verfahren zu bedanken. „Die Verlegung dieser lebensbedrohlich erkrankten Patienten war hervorragend organisiert, die Planung und die Verlegungen selbst erfolgten zeitnah und unter der gebotenen größtmöglichen ärztlichen und medizinischen Sorgfalt. Zur Aufnahme haben sich durch Vermittlung der Länder Krankenhäuser in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland bereit erklärt. Alle Verlegungswünsche konnten bisher erfüllt werden. Für Ihre Aufnahmebereitschaft und Ihre unbürokratische, schnelle Hilfe ein herzliches Dankeschön und ein großes Vergelt´s Gott.“ Insgesamt wurden bisher 50 Patientinnen und Patienten aus Bayern, 33 aus Sachsen und 11 aus Thüringen verlegt oder ihre Verlegung erfolgt aktuell.
Cybersicherheit
„Die Cyberkriminalität und die Cybersicherheit sind zwei der großen Herausforderungen dieses Jahrzehnts. Wir müssen alles dafür tun, um unsere Systeme, unsere IT, unsere kritischen Infrastrukturen bestmöglich gegen Cyberangriffe zu schützen. In einer zunehmend vernetzten Welt wird vieles einfacher. Wir machen uns damit aber auch verwundbarer. Und deshalb gilt auch hier: Cyberkriminelle machen noch weniger an Landesgrenzen halt. Deshalb müssen wir hier als Länder und als Innenministerkonferenz eine Linie zu den Fragen entwickeln, die hier neu aufkommen. Nur mit einer gemeinsamen Anstrengung zwischen Bund und Ländern kommen wir hier weiter“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl.
Vor diesem Hintergrund war unter anderem auch die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 der Bundesregierung Gegenstand der Beratungen (TOP 60). Die Innenministerkonferenz hat sich auch damit befasst, wie man im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung mit verschlüsselter Kommunikation etwa über Messengerdienste umgeht (TOP 17 und 18). „Im digitalen Zeitalter nutzen Kriminelle nicht mehr das Telefon. Die Kommunikation läuft verschlüsselt, etwa über Messengerdienste. Diese Kanäle dürfen sich aber nicht zu rechtsfreien Räumen entwickeln“, so Minister Thomas Strobl. Deshalb fordert die Innenministerkonferenz das Bundesinnenministerium auf, sich – gegebenenfalls auch innerhalb der Europäischen Union – dafür einzusetzen, dass Sicherheitsbehörden bei der verschlüsselten Kommunikation nicht im Blindflug unterwegs sind. Konkret: Anbieter internetbasierter Kommunikationsdienste müssen die technischen Voraussetzungen schaffen, um den Sicherheitsbehörden auf Basis der jeweils bestehenden rechtlichen Voraussetzungen die Kommunikationsinhalte unverschlüsselt zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit den Ländern müssen entsprechende Eckpunkte zu Verfahren und rechtlichen Maßstäben entwickelt werden, die nicht zuletzt auch den Anforderungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit den sogenannten Zero-Day-Schwachstellen gerecht werden.
Lösegeldzahlungen bei Hackerangriffen
Darüber hinaus hat die Innenministerkonferenz erörtert, ob Lösegeldzahlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen werden müssen (TOP 63). „Lösegeld bei einem Hackerangriff zu bezahlen, wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Je häufiger Cyberkriminelle damit erfolgreich sind, desto attraktiver wird dieses kriminelle Geschäftsmodell und desto stärker professionalisiert es sich dann auch. Wir müssen alles, alles dafür tun, die Einnahmequellen von Cyberkriminellen trocken zu legen. Und das aus drei ganz klaren Gründen. Erstens: Lösegeldzahlungen von heute sind der Nährboden für Cyberkriminelle von morgen. Zweitens: Lösegeldzahlungen sind keine Garantie für das Ende der Probleme, oftmals sind die Folgen des Angriffs damit noch lange nicht behoben. Drittens: Zahlungen an anonyme Cyberkriminelle sind ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Dahinter können kriminelle Vereinigungen oder terroristische Organisationen auf der ganzen Welt stehen. Und deshalb ist es auch in höchstem Maße problematisch, wenn Versicherungen Lösegeldzahlungen im Versicherungsschutz mit abdecken“, so Innenminister Thomas Strobl. Die Innenministerkonferenz hält deshalb fest, dass der Gewinn von Cyberkriminellen gesenkt werden muss. In diesem Sinne soll geprüft werden, ob man Lösegeldzahlungen vom Versicherungsschutz ausnehmen sollte und welche Maßnahmen darüber hinaus wirkungsvoll sein könnten.
Appell an die Banken zur Sicherung der Bankautomaten
Zu weiteren Tagesordnungspunkten sagte der niedersächsische Minister für Inneres und Sport und Sprecher der sozialdemokratisch geführten Innenressorts, Boris Pistorius
zu TOP 35 – Geldautomatensprengung: „In Niedersachsen gibt es seit Kurzem ein gesondertes Lagebild zu Geldautomaten-Sprengungen. Es gibt mehrere Taten pro Monat, etwa die Hälfte davon verlaufen erfolgreich. Wir machen die Erfahrung, dass die Täter gerade aus den Beneluxländern für diese Taten über die Grenze nach Deutschland kommen. In den Niederlanden und in Belgien gibt es gesetzliche Verpflichtungen für die Banken, die Geldautomaten besser zu schützen. Bevor wir so etwas bei uns machen müssen, appelliere ich an die Banken hier in Deutschland und die entsprechenden Verbände, dass sich die Bankinstitute zukünftig zunächst auch auf freiwilliger Basis besser schützen. Denn am Ende geht es auch um Gefahren für Bankkunden und Anwohner, die im schlechtesten Fall durch diesen Sprengstoff erheblich verletzt werden können.“.
Sonderlagebild für Gefahren- und Risikopotential
zu TOP 76 – Sonderlagebild „Gefahren- und Risikopotential insbesondere durch Extremisten und fremde Dienste“:
„Wir haben es mit einer neuen Form des Extremismus zu tun, der nicht wie bisher oft als rechts, links oder islamistisch eingeordnet werden kann. Das Bundesamt für Verfassungsschutz nennt das verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates. Diese neue Form des Extremismus bietet insbesondere für den Rechtsextremismus Anknüpfungspunkte bis in die Mitte der Gesellschaft. Im Linksextremismus spielen Verschwörungstheorien kaum eine Rolle. Wichtiger Anknüpfungspunkt ist dabei oft eine Corona-skeptische Haltung. In dieser Szene werden verschiedene Aspekte von Verschwörungstheorien, esoterische Sichtweisen, rechte und völkische Theorien sowie gezielte Desinformation und Fake News zu einer neuen Weltsicht vermischt. Fakten spielen dabei kaum eine Rolle. Die Stimmung in dieser Szene knöpft an aktuelle Ereignisse an, fast immer über soziale Netzwerke oder Messenger, die über WhatsApp und andere Apps blitzschnell und massenhaft weitergeleitet oder im Status gepostet werden. Wir achten sehr genau darauf, was hier passiert, wie sich diese Szene gerade abhängig von der Entwicklung der Pandemie und den weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der vierten Welle entwickelt. Die Frage ist, inwiefern einzelne Personen in letzter Konsequenz auch bereit sein könnten, schwere Gewalt oder sogar Terroranschläge zu verüben. Wir werden das entsprechende Lagebild weiter fortschreiben, die Szene genau im Auge behalten und uns auch im Frühjahr in Würzburg wieder damit beschäftigen, wie die Entwicklung aussieht und wie man dem auch mit präventiven Mitteln entgegenwirken kann.
Ich möchte deswegen den Appell an alle Menschen richten, die gegen die Maßnahmen demonstrieren wollen, was ihr gutes Recht ist. Sehen Sie sich genau an, mit wem Sie auf die Straße gehen. Gerade bei den Demos und ähnlichen Veranstaltungen gegen die Corona Maßnahmen gelingt es Rechtsextremen, bürgerliche Kreise für sich zu vereinnahmen.“
Pistorius thematisiert asyl- und aufenthaltsrechtliche Folgen
zu TOP 73 – Asyl- und aufenthaltsrechtliche Folgen für bereits im Bundesgebiet aufhältige afghanische Staatsangehörige:
„Auf meine Initiative hin haben wir die Bundesregierung aufgefordert, dass die aufgenommenen afghanischen Staatsangehörigen, die sich entweder noch in einem laufenden Asylverfahren befinden oder bereits seit längerem im Besitz einer Duldung sind, schnellstmöglich Klarheit über eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Denn auf absehbare Zeit werden freiwillige Ausreisen nur äußerst eingeschränkt und zwangsweise Rückführungen nach Afghanistan gar nicht möglich sein.“