Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung unter anderem mit dem zeitlich begrenzten Reservebetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II und dem Umsetzungsstand der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien befasst. Weiteres Thema war das Landeskonzept Mobilität und Klima.
Kernkraftwerk Neckarwestheim II bleibt für Übergangszeit im Reservebetrieb
Der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene zweite „Stresstest Strom“ hat ergeben, dass die Stromversorgung im Winter 2022/2023 deutschlandweit angespannt sein wird. Deshalb wurde eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen empfohlen, damit es nicht zu Stromausfällen kommt. Unter anderem werden alle drei noch am Netz befindlichen deutschen Kernkraftwerke als Notreserve bis 15. April 2023 im Leistungsbetrieb gehalten – und nicht wie ursprünglich vorgesehen zum Jahresende 2022 stillgelegt. Dazu zählt auch das Kernkraftwerk Neckarwestheim II, wie Umweltministerin Thekla Walker am Dienstag, 8. November 2022, dem Landeskabinett berichtete. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die bundesweite Versorgungssicherheit im kommenden Winter zu garantieren. Es handelt sich ausdrücklich um einen begrenzten Zeitraum. Es geht nicht um den Wiedereinstieg in die Hochrisikotechnologie Kernenergie. Hierfür wird das Atomgesetz geändert. Alle Sicherheitsstandards und Betriebsauflagen für Atomkraftwerke müssen weiterhin eingehalten werden.
Umsetzungsstand der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
Im Rahmen seiner Reisen in die Bundesländer war Bundesminister Robert Habeck am Dienstagvormittag zu Gast im Landeskabinett, um über die Lage der Wirtschaft und Energieversorgung zu berichten. Darüber hinaus hatte sich Minister Habeck am Morgen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einem Vieraugen-Gespräch auch über den aktuellen Umsetzungsstand der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ausgetauscht. Ziel der Task Force ist es vor allem, die Planungs- und Verfahrensdauer bei Windenergieanlagen mindestens zu halbieren. Gleichzeitig sollen landesweit Flächenrestriktionen abgebaut werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien attraktiver und einfacher zu machen. Dank der Gründung der Task Force vor rund einem Jahr und den im Bund umgesetzten Maßnahmen erreicht Baden-Württemberg ab dem Frühjahr 2023 einen Beschleunigungseffekt beim Ausbau der erneuerbaren Energien von bis zu drei Jahren.
Landeskonzept Mobilität und Klima
Der Ministerrat hat heute dem Eckpunktepapier zum Landeskonzept Mobilität und Klima zugestimmt. Übergeordnetes Ziel ist es, den Verkehr im Land bis 2030 fit für die Zukunft zu machen. Das Eckpunktepapier stellt die fachlichen Überlegungen der Landesregierung zu den Prioritäten, der Machbarkeit, der Klimaschutzwirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und einem geeigneten Beteiligungsprozess an den möglichen Maßnahmen vor. So sollen die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg systematisch, zügig, flächendeckend und wirksam umgesetzt werden.