„Mit großer Sorge verfolgen wir das Auftreten der Kirschessigfliege in Baden-Württemberg. Ihre erfolgreiche Bekämpfung des Schädlings im Obst- und Weinbau ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Ein besonderes Anliegen ist mir in diesem Zusammenhang der Bienenschutz. Deshalb ist die Information der Imkerverbände und Imker über die Abstimmung zu den vorgesehenen Maßnahmen wichtig“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, gestern beim Gespräch mit betroffenen Verbänden auf dem Augustenberg (Karlsruhe).
Teilgenommen haben daran Vertreterinnen und Vertreter des Landesverband für Erwerbsobstanbau (LVEO), des Badischen und Württembergischen Weinbauverbandes, des Baden-Württembergischen Landesverbandes Bioland e.V., des Badischen Regionalverbandes von Ecovin, des Landesverbandes der Badischen Imker sowie des Berufsimkerbundes. Zudem nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes (BWGV) und des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) teil.
Hauk bedankte sich bei den Teilnehmern für den konstruktiven und zielführenden Austausch. „Es ist wichtig, dass wir bei dem wichtigen Thema an einem Strang ziehen.“
Dieser aus dem asiatischen Raum stammende Schädling hat bereits im Jahr 2014 große Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Im Jahr 2016 hat sich die Kirschessigfliege im Obstbau landesweit etabliert und im Kirschen- und Beerenanbau trotz Bekämpfung bereits zu Schäden geführt.
Für den Weinbau stehe die kritische Phase noch bevor. Im Vergleich zum Jahr 2014 stehe dem Weinbau in diesem Jahr aber eine breitere Mittelpalette als 2014 zur Verfügung, die hoffentlich eine wirkungsvolle Bekämpfung sowie ein gutes Resistenzmanagement ermögliche. Details hierzu sind dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen.
Entscheidend für die weitere Populationsentwicklung werden das weitere Fruchtangebot und die Witterung in den nächsten Wochen sein.
Das Staatliche Weinbauinstitut in Freiburg wird außerdem in Südbaden im Jahr 2016 Exaktversuche mit dem bislang noch nicht zugelassenen Kombinationsverfahren „SpinTor in verringerter Aufwandmenge mit dem Fraßstimulans combi-protec“ auf zwei bis drei Standorten im Umfang von jeweils bis zu drei Hektar durchführen.
Darüber hinaus können Betriebe im Anbaugebiet Baden Praxisanwendungen mit dem Kombinationsverfahren bei den folgenden gefährdeten früher reifenden Sorten durchführen: Regent, Dornfelder, Dunkelfelder, Acolon und Portugieser. Außerdem bei den später reifenden Sorten: Roter Gutedel, Merlot, Cabernet Dorsa, Roter Muskateller und Cabernet Carol. Die Praxisanwendungen sind insgesamt auf maximal 500 Hektar für das Jahr 2016 beschränkt. Die Betriebe sind aufgefordert, die entsprechenden Flächen auf der Basis der Weinbaukarteidaten an das Staatliche Weinbauinstitut in Freiburg zu melden.
„Auf allen Versuchsflächen wird ein Bienenmonitoring von der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim durchgeführt. Im Rahmen der Versuche sollen weitere Daten zur biologischen Wirkung des Kombinationsverfahrens sowie zum Bienenschutz erarbeitet werden“, erklärte Hauk.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BVL) prüft zurzeit die Zulassung des Kombinationsverfahrens. Die Daten aus den Exaktversuchen sind erforderlich, um zukünftig über die allgemeine Zulassung des Verfahrens entscheiden zu können. Im Obstbau sind entsprechende Versuche bereits angelegt.
„Für die Versuchs- und die Forschungsarbeit bei Kirschessigfliege unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seine Fachanstalten, das Weinbauinstitut Freiburg, die Lehr- und Versuchsanstalt Weinsberg und das Land-wirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg sowie die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart Hohenheim finanziell“, so Peter Hauk.
Zudem ist ein grenzüberschreitendes Projekt (Interreg) unter anderem zur Kirschessigfliege aktuell unter Leitung des LTZ gestartet worden.
Kirschessigfliege im Steinobstanbau (PDF)
Kirschessigfliege im Beerenobstanbau (PDF)
Empfehlungen zur Kirschessigfliege im Weinbau (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Imkerei