Coronavirus

Bahn- und Flugreisen während erweiterter Ausgangsbeschränkung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Intercity-Express (ICE) der Deutschen Bahn (DB) fährt auf der Rheintalschiene nahe Hügelheim in Richtung Norden.

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Für Reisende sind nur wenige Ausnahmen möglich.

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Das heißt, wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.

Buchungszeitpunkt ist entscheidend

Wer vor dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. Dezember 2020 bereits eine Zug- oder Flugverbindung gebucht hat, kann diese auch während der Ausgangssperre antreten. Die Voraussetzung ist allerdings, dass eine Umbuchung der Verbindung nicht zumutbar ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn für die Umbuchung hohe Kosten entstehen würden oder keine Verbindungen zur Weiterreise verfügbar sind. Die Tatsache, dass ursprünglich ein Sonder- oder Sparangebot gebucht worden ist und nach der Umbuchung nur noch Zugverbindungen zum regulären Preis zur Verfügung stehen, macht die Umbuchung jedoch nicht pauschal unzumutbar. Für Zug- oder Flugverbindungen, die nach dem 16. Dezember 2020 gebucht wurden, gilt diese Ausnahme ausdrücklich nicht.

Für die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen ist grundsätzlich jeder und jede selbstverantwortlich. Verbindungen müssen von den Reisenden so gebucht werden, dass sie vor dem Start der erweiterten Ausgangsbeschränkung ihren jeweiligen Zielort in Baden-Württemberg erreichen. Dies gilt auch für Einreisende aus anderen Bundesländern mit einem Zielort im Land. Etwaige günstigere Ticketpreise und Sparangebote während der Sperrzeiten sind kein Grund, um die Ausgangsbeschränkungen zu umgehen.

Verspätungen und Durchreise als triftiger Grund

Eine Ausnahme gibt es bei Verspätungen im Bahn- oder Flugverkehr. Sind Verbindungen ohne das Zutun des Reisenden so stark verspätet, dass der Zielort nicht vor dem Start der Ausgangssperre erreicht wird, liegt ein triftiger Grund vor. In diesem Fall können die Reisenden bis zum Zielort weiterfahren. Sollte es zu Nachfragen kommen, kann als Beleg für die unverschuldete Verspätung beispielsweise die Fahrkarte vorgezeigt werden.

Reisende, die lediglich durch Baden-Württemberg durchreisen, können dies auch weiterhin während der geltenden Ausgangsperre. Ein Umstieg an den Bahnhöfen und Flughäfen im Land ist für sie weiter möglich. Über die Ausgangsbeschränkungen zur Ankunftszeit am Zielort außerhalb Baden-Württembergs haben sich die Reisenden eigenständig zu informieren.

Reisen an den Weihnachtsfeiertagen

Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für private Feiern geben. Das heißt, dass die An- und Abreise mit Bahn- und Flugzeug auch zwischen 20 und 5 Uhr möglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann – und niemand an Weihnachten alleine sein muss.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen und zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Strasse

Querspange Erbach der B 311 freigegeben

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

PV-Anlage auf dem Werkstattgebäude des LAD in Esslingen
Denkmalpflege

Neuer Innovationspreis „Denkmal – Energie – Zukunft“ ausgeschrieben

Ein Baufahrzeug hobelt auf der Salierbrücke in Speyer den Asphalt ab. Die Brücke, eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ist wegen Modernisierungsarbeiten für mehr als zwei Jahre gesperrt.
Verkehrsinfrastruktur

Land reagiert bei Brückensicherheit

Umweltdaten 2024
Umweltzustandsbericht

Umweltdaten 2024 jetzt interaktiv und digital verfügbar

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Verkehr

Ortsumfahrung Güglingen-Pfaffenhofen freigegeben

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Land fördert neue Projekte für Nachhaltige Bioökonomie

Ein Radfahrer fährt auf einem Fahrrad-Schutzstreifen.
Radverkehr

Radunterführung an der B 27 fertiggestellt

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
Familie

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Auf Aspahlt das Logo des Landesprogramms: Wir sind MOVERS – AKtiv zur Schule
Fußverkehr

Landesprogramm MOVERS kürt Schulwegprofis 2024

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen

Ein Bus unterwegs auf einer Landstraße.
Nahverkehr

Neuer Regiobus zwischen Herrenberg und Calw