In Baden-Württemberg untersuchen die Universitätsklinika künftig alle positiven PCR-Coronatests auf mögliche Mutanten. Bei einem Nachweis erhöht sich die Quarantänedauer wieder auf 14 Tage.
Die Landesregierung wird künftig die Proben aller positiven Corona-Tests auf Mutanten untersuchen lassen. Dafür sollen die Test-Labore sämtliche positiven Proben künftig an die Labore der Universitätsklinika des Landes weiterleiten. Dies hat die Landesregierung am Samstag beschlossen.
„Damit bekommen wir einen Überblick über die Ausbreitung der neuen Virusvarianten im Land und können sie besser kontrollieren und überwachen“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Sowohl die Variante aus dem Vereinigten Königreich als auch die Südafrika-Variante sind bereits in verschiedenen Ländern weltweit identifiziert worden. Die Dynamik der Verbreitung dieser beiden Virusvarianten in einigen Staaten ist wirklich besorgniserregend. Wir müssen alles daransetzen, dass sich diese gefährlichen Mutanten in Baden-Württemberg nicht weiter ausbreiten.“
Ausweitung der PCR-Untersuchungen sowie Sequenzierung aller positiven Proben
Schon seit 20. Dezember lassen die Gesundheitsämter im Land alle positiven Proben von Personen, die aus Südafrika oder Großbritannien eingereist sind, auf die Mutanten hin untersuchen. Dieses Verfahren soll nun ausgeweitet werden durch gezielte PCR-Untersuchung auf die bekannten Virusvarianten sowie einer Sequenzierung aller positiven Proben. „Damit können wir rasch klären, wie verbreitet die Virusvarianten im Land wirklich sind und wie sich dieser Anteil von Woche zu Woche verändert“, erklärt Lucha.
Das Land rechnet bei der derzeitigen Lage der Pandemie mit etwa 10.000 positiven Proben pro Woche. In den Laboren des Landesgesundheitsamtes und der Unikliniken werden die Proben durch die Sequenzierung des vollen Genoms nicht nur auf die beiden bislang bekannten, sondern auf alle Virusvarianten hin untersucht. „So können wir auch neue, bislang unbekannte Varianten des Coronavirus aufdecken“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Baden-Württemberg verfügt mit dem Landeslabor im Landesgesundheitsamt, den Laboren der Universitätsklinika und den niedergelassenen Laboren über eine sehr gute Labor-Infrastruktur. Das nutzen wir für die Überwachungen der Pandemie.“
Längere Quarantäne bei nachgewiesener Virusmutante
Künftig wird die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 von einer mit einer Virusmutante infizierten Person von zehn auf 14 Tage erhöht. Auch für deren Haushaltsangehörige gilt eine Quarantäne von 14 Tagen. Damit soll die Bevölkerung vor einer unkontrollierten Weiterverbreitung von Virusmutanten geschützt werden.
Der Bund zahlt laut der aktuellen Testverordnung die Untersuchung von nur maximal zehn Prozent dieser Proben. Für den Rest kommt das Land auf und stellt dafür 31,5 Millionen Euro bereit.
In Baden-Württemberg trat die britische Virusmutante B.1.1.7 erstmals am 24. Dezember 2020 auf. Am 11. Januar 2021 wurde auch die mutierte Variante B.1.351 bei einer Familie, die am 13. Dezember 2020 aus Südafrika nach Baden-Württemberg eingereist war, nachgewiesen.
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