Vogelgrippe

Baden-Württemberg lockert Stallpflicht für Geflügel

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Veterinärin überprüft bei einem Rundgang einen Geflügelhof für Freilandhühner (Foto: dpa)

Die Vogelgrippe-Situation in Baden-Württemberg hat sich deutlich entspannt. Gleichwohl kann die Aufstallung in den betroffenen Gebieten aufgrund des anhaltenden Vogelzugs noch nicht vollständig aufgehoben werden.

„Auch wenn sich die Vogelgrippe-Situation in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen deutschen Ländern deutlich entspannt hat, können wir, solange der Vogelzug noch anhält, keine vollständige Aufhebung der Stallpflicht ermöglichen. Die Aufstallung wird deshalb in Baden-Württemberg in den Uferbereichen des Bodensees, des Rheins, des Mains und an der Donau im Bereich der Stadt Ulm, des Alb-Donau-Kreises und des Landkreises Sigmaringen, am Federsee sowie an den Ablacher und Sauldorfer Seen mit einer Breite von 500 Metern vom 16. März 2017 bis einschließlich 20. April 2017 verlängert. Zusätzlich wird die Aufstallung im gesamten Gebiet der Stadt Ulm sowie in den an die Stadt Ulm unmittelbar angrenzenden Gemeinden bis einschließlich 24. März 2017 verlängert", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Anhaltende Geflügelpestausbrüche

Bundes- und europaweit werden nach wie vor Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln und Nutzgeflügel festgestellt. Die Tiergesundheitsexperten empfehlen daher weiterhin die risikoorientierte Aufstallung von gehaltenen Vögeln und Nutzgeflügel in Deutschland. „Auch wenn wir die Aufstallung lockern, dürfen wir die nach wie vor bestehenden Risiken nicht unterschätzen. Deshalb gelten unabhängig davon die Regelungen der Geflügelpest-Verordnung zu den vorbeugenden Biosicherheits-/Hygienemaßnahmen und sonstigen Verpflichtungen der Tierhalterinnen und Tierhalter (Dokumentations- und Untersuchungs- und Mitteilungspflichten) ohne zeitliche Befristung fort. Diese müssen von den Tierhalterinnen und Tierhaltern – in ihrem und im Interesse ihrer Tiere – auch weiterhin konsequent umgesetzt werden", betonte der Minister.
Für kleine Geflügelhaltungen gelten bis einschließlich zum 20. Mai 2017 die Anforderungen an die Biosicherheitsmaßnahmen nach der Bundesverordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen. „Ich appelliere an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere weiterhin konsequent anzuwenden".

In den zurückliegenden Monaten konnte beobachtet werden, dass vor allem Putenhaltungen durch das Geflügelpestvirus gefährdet sind. „Deshalb sind bei diesen Beständen die Biosicherheitsmaßnahmen von besonderer Bedeutung und aus diesem Grund würde Baden-Württemberg auf diesen Bereich einen Fokus legen“, betonte der Minister weiter.

Tierseuchenbekämpfung in Baden-Württemberg

Neben den derzeit ergriffenen Maßnahmen wird sich Baden-Württemberg auf künftige Tierseuchengeschehen bei Wildvögeln wie folgt vorbereiten:

  • Die Task Force Tierseuchenbekämpfung Baden-Württemberg wurde vom Minister gebeten, die Konzepte der Biosicherheitsmaßnahmen und deren Umsetzung in Putenhaltungen, sowie bei Lieferanten und Transporteuren, in enger Abstimmungen mit den Veterinärämtern, dem Ge-flügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und den Betreuungstierärzten der Betriebe zu überprüfen. Sie sollen die Tierhalter sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche über Verbesserungsmöglichkeiten der Biosicherheitsmaßnahmen beraten, um die Einschleppung von Tierseuchenerregern in die Tierhaltungen auch künftig möglichst zu verhindern.
  • Die Aufstallung von Hobby- und Rassegeflügel gestaltete sich nach Mitteilung der Tierhalterinnen und Tierhalter in diesem Winter als besonders schwierig. Ziel des Ministers ist es daher, hier mittel- und langfristig Änderungen zu bewirken, damit die Tiere trotz einer künftig notwendigen Aufstallung wenigstens die Möglichkeit  zum begrenzten Auslauf ins Freie haben. Die berührten Verwaltungen werden daher gemeinsam mit der Rassegeflügelzucht Empfehlungen beziehungsweise Hinweise zur Gestaltung von Schutzvorrichtungen erstellen, damit die Tiere künftig bei einem Tierseuchengeschehen bei Vögeln die Möglichkeit zum Aufenthalt im Freien haben und nicht ausschließlich in Ställen gehalten werden müssen.

Vogelzug noch bis Mitte April

Der Rückflug der Zugvögel in deren Brutgebiete erfolgt nach Mitteilung der Ornithologen bis Mitte April dieses Jahres. Der größte Teil der Zugvögel hat den Bodensee bereits verlassen, so dass die Anzahl der Wasservögel am See schon wieder deutlich gegenüber den letzten Monaten zurückgegangen ist.

„Im Gegensatz zu anderen Regionen in Deutschland können wir in Baden-Württemberg derzeit eine vorsichtige Entwarnung bei der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation geben. Im letzten Monat gab es im Land insgesamt noch zehn Ausbrüche bei Wildvögeln am Bodensee, am Rhein und an der Donau. Der letzte Nachweis bei einer verendeten Wildente war am 22. Februar 2017 in der Stadt Ulm. Das Geschehen in Baden-Württemberg beschränkte sich ausschließlich auf die Nähe zu großen Gewässern. Die Nachuntersuchungen im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch im Vogelpark Karlsruhe-Neureut verliefen bisher ebenfalls negativ.

Sowohl im Vogelpark Karlsruhe-Neureut als auch in den umliegenden Geflügelhaltungen konnte bei den weiteren Untersuchungen bisher kein HPAIV H5N8 nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund werden die Aufstallungsgebiete im Land weiter verkleinert", so Hauk.

Das Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet in der Stadt Karlsruhe und im Landkreis Karlsruhe bleiben noch bestehen, bis die Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung durch die Stadt und das Landratsamt Karlsruhe wieder aufgehoben werden können.

Untersuchung von Wildvogel-Proben

Insgesamt wurden mit Stand 10. März 2017 von den Veterinärämtern in Baden-Württemberg 1.362 Wildvogeltotfunde gemeldet. An den Untersuchungsämtern wurden 1.625 eingesandte Wildvogel-Proben (Tierkörper und/oder Tupfer) untersucht.

312 Wildvogel-Proben wurden positiv auf H5 getestet, davon 307 positiv für H5N8. Für insgesamt 5 Proben konnte die N-Gruppe nicht bestimmt werden.

Die positiven Wildvogel-Proben stammen aus den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Emmendingen, Sigmaringen, Ravensburg, Alb-Donau-Kreis, Lörrach und dem Stadtkreis Ulm.

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