Luftreinhaltung

Ausnahmeregelungen für Verkehrsverbote in Stuttgart präzisiert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Autos stehen in Stuttgart im Stau. (Bild: © dpa)

Die Landesregierung hat Ausnahmen für die Zufahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4/IV in Stuttgart beschlossen. So dürfen nun Park&Ride-Anlagen angefahren werden. Zudem gibt es eine Anpassung bei den Härtefallregelungen und den Zumutbarkeitsgrenzen.

Am 12. März 2019 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass eine Ausnahme für Fahrten zu und von Park&Ride-Anlagen gewährt wird. Dies ermöglicht Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Umweltzone Stuttgart haben, mit ihren Diesel-Kfz der Euro-Norm 4 und schlechter mit grüner Plakette auf direktem Weg zur und von der nächst gelegenen Park&Ride-Anlage zu fahren.

Der Nachweis der berechtigten An- und Rückfahrt kann unter anderem in Form eines gültigen Nahverkehrs-Tickets, etwa Einzel-, Wochen-, Monats- oder Jahresticket oder eines Parkscheins beziehungweise Parkquittung erfolgen. Bei der Nutzung gebührenfreier Park&Ride-Anlagen ist kein Nachweis durch Vorlage eines Parkscheins möglich, weshalb im Falle einer Kontrolle die berechtigte An- oder Rückfahrt plausibel zu erläutern ist. Sollte die angefahrene Park&Ride-Anlage vollständig belegt sein, kann auf direktem Weg die nächstgelegene Park&Ride-Anlage angefahren werden. Fahrten im und durch den Innenstadtbereich („Kessel“) sind untersagt.

Diese Ausnahme vom Verkehrsverbot gilt für folgende Parkplätze und Park&Ride-Anlagen in der Umweltzone Stuttgart: Degerloch Albstraße, Heumaden, Obertürkheim Hafenbahnstraße, Österfeld (Unterer Grund), Plieningen, Rohr, Ruhbank (Fernsehturm), Salzäcker, Sommerrain, Vaihingen, Wagrainäcker, Weilimdorf Parkhaus, Weilimdorf Weissacher Str. Nord, Weilimdorf Weissacher Str. Süd, Zuffenhausen Am Bahnhof und Zuffenhausen Parkplatz.

Härtefallregelungen im Detail

Überdies wurde die Härtefallregelung für Ausnahmen von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4/IV in der Umweltzone Stuttgart präzisiert. So können in besonders begründeten privaten oder unternehmerischen Härtefällen im Einzelfall Ausnahmen von den Verkehrsverboten erteilt werden.

Bei unternehmerischen Härtefällen gilt dies insbesondere für Kleinbetriebe. Ein solcher Härtefall ist in der Regel durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder einer gleichwertig befähigten Person zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines geeigneten Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde. Ausnahmen können danach auch für Fahrten von Kundinnen und Kunden zu und von Kfz-Werkstätten erteilt werden, sofern die jeweilige Kfz-Werkstätte durch die Verkehrsverbote nachweislich in ihrer Existenz bedroht ist. Analog können diese Härtefallkriterien in besonderen Einzelfällen auch auf Fahrzeuge eines gemeinnützigen Vereins angewendet werden.

Zumutbarkeitsgrenzen angepasst

Bei privaten Härtefällen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand nachfolgend aufgeführter Beträge beurteilt:

Zumutbarkeitsgrenze     Monatliches Nettogehalt
1-Personen-Haushalt     1415,00 €
2-Personen-Haushalt     1950,00 €
3-Personen-Haushalt     2275,00 €
4-Personen-Haushalt     2640,00 €

Die Zumutbarkeitsgrenzen gelten für das Haushaltseinkommen bzw. für den Fall, dass die anderen Haushaltsmitglieder versorgungsberechtigt gegenüber dem Antragsteller sind. Maßgeblich ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen bzw. welchen Haushaltsmitgliedern der Antragsteller gegenüber versorgungspflichtig ist.

Aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart wurde die Grenze angehoben, ab welcher die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges als zumutbar erachtet wird. Zu diesem Zweck wurde die gemäß der Pfändungsfreigrenze ermittelten Euro-Beträge um 25 Prozent erhöht.

Sonstige Ausnahmeregelungen

Unabhängig von der Zumutbarkeitsgrenze kann bei privaten Härtefällen, die persönliche und unaufschiebbare Gründe in geeigneter Weise nachweisen können, eine Ausnahme erteilt werden, wenn:  

  • die Fahrten nur in einem kurzen Zeitraum oder nur in seltenen Sonderfällen stattfinden wie etwa Umzug oder Neuwagen-Kaufanbahnung mit Inzahlungnahme (temporärer Fahrtzweck),
  • die wenigen monatlichen Sonderfahrten zur familiären Betreuung von Kindern unter acht Jahren dienen, wobei regelmäßige Fahrten zur Schule, Krippe, Kita, Kindergarten oder zur Freizeitgestaltung ausgeschlossen sind (sogenannte „Elterntaxis“) (Fahrtzweck Betreuung kleiner Kinder) oder
  • wenn der Fahrtzweck ähnlich bestehenden allgemeinen Ausnahmeregelungen ist, zum Beispiel sollen für Privatfahrten zur Pflege von Familienangehörigen entsprechende Ausnahmen ermöglicht werden, die auch für professionelle Pflegedienste gelten.

Weitere Meldungen

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Beim Landschaftstreffen Schwarzwald ziehen Teilnehmer der Gruppe «Trommgesellenzunft Munderkingen e.V.» bei einem Umzug durch die Innenstadt von Offenburg.
Straßenverkehr

Neuer Leitfaden für Fastnachts­veranstaltungen

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Delegation aus Baden-Württemberg in Schottland mit Ministerin Petra Olschowski
Forschung

Olschowski auf Delegationsreise in Schottland

Stromabnehmer eines Zuges.
Schienenverkehr

Schweiz unterstützt Ausbau der Hochrhein-Strecke

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
Elektromobilität

Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Forschung

Ersatzneubau an Universität Heidelberg übergeben

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Meldepflichtiges Ereignis

Vorfall im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Junge Frau mit KVV-JugendticketBW
Nahverkehr

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Impulsvortrag von Ministerin Nicole Razavi MdL
Lehmbau

Innovationspreis Lehmbau BW verliehen

Die derzeit größte Photovoltaik-Anlage auf einem See, aufgenommen mit einer Drohne.
Erneuerbare Energien

Bundesweit größter schwimmender Solarpark

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Innovation

Land investiert in „Strategische Technologien für Europa“