Die Landesregierung möchte das Angebot an potenziellen Flächen für Solarparks erweitern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg künftig bei den Ausschreibungen für neue Solarparks stärker profitieren kann. Hierfür hat der Ministerrat den Entwurf der „Freiflächenöffnungsverordnung“ zur Anhörung freigegeben.
Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf der „Freiflächenöffnungsverordnung“ zur Anhörung freigegeben. Die geplante Verordnung verfolgt das Ziel, bei den Solarausschreibungen von der engen Flächenkulisse des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuweichen und in Baden-Württemberg auch Gebote für neue Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten zu ermöglichen.
„Obwohl wir im Südwesten aufgrund der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer eine hervorragende Ausgangslage für den Ausbau der Photovoltaik besitzen, profitieren von den im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) vorgesehenen bundesweiten Ausschreibungen für Freiflächenanlagen bisher insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer mit großen Konversionsflächen und geringen Pachtkosten“, erklärte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Die maßgeblichen Vorgaben des EEG führten dazu, dass im Land so gut wie keine konkurrenzfähigen und erschließbaren Flächen vorhanden seien. „Die geplante Verordnung soll daher das Angebot an potenziellen Flächen erweitern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg künftig bei den Ausschreibungen für neue Solarparks stärker profitieren kann.“ Gleichzeitig solle die Verordnung gewährleisten, dass insbesondere auf Flächen, die für die Lebensmittelerzeugung oder aus ökologischen Gründen besonders wertvoll seien, keine übermäßige Nutzung der Photovoltaik stattfinden könne.
Der Anteil der Photovoltaik an der landesweiten Bruttostromerzeugung lag im Jahr 2015 bei 8,2 Prozent. „Um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss Baden-Württemberg diesen Anteil in den kommenden Jahren kräftig erhöhen“, betonte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Neben dem Potenzial auf Dachflächen müssten hierzu auch die solaren Freiflächen-Potenziale erschlossen werden. „Hierzu benötigen wir die geplante Verordnung und deshalb wollen wir von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen“, so Franz Untersteller weiter.
Die Freiflächenöffnungsverordnung
Die in der Länderöffnungsklausel im EEG genannte Flächenkategorie „Grün- oder Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten“ ist vom Bundesgesetzgeber verbindlich vorgegeben. In Baden-Württemberg sind danach knapp zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „benachteiligte Gebiete“ eingestuft, insgesamt rund 900.000 Hektar.
Mit der nun vom Kabinett freigegebenen Anhörung erhalten die betroffenen Verbände sechs Wochen lang Gelegenheit, sich zur geplanten Verordnung zu äußern. Nach aktuellem Zeitplan könnte die Verordnung Ende März 2017 in Kraft treten.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Freiflächenöffnungsverordnung