Coronavirus

Anpassung der Quarantäne-Regeln

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein junges Mädchen mit Mund-Nasen-Schutz liegt krank auf der Couch.

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung angepasst. Baden-Württemberg setzt diese in der Corona-Verordnung Absonderung um. Die neuen Regeln fokussieren die Arbeit der Gesundheitsämter auf wesentliche Kernbereiche.

Vor wenigen Tagen hat das Robert Koch-Institut seine Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung bei Corona-Infektionen angepasst. Baden-Württemberg wird die Empfehlungen nun in der Corona-Verordnung Absonderung umsetzen. Zudem gilt künftig ein neues landesweites Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung. Damit können die Gesundheitsämter Schwerpunkte setzen und ihre Kräfte bündeln.

„Wir setzen in bestimmten Bereichen auf mehr Tests und weniger Quarantäne. Zusätzlich fokussieren wir unsere Anstrengungen, um weiterhin gefährdete Gruppen zu schützen und Infektionsketten in sensiblen Bereichen zu unterbrechen“, sagte der Amtschef des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Uwe Lahl am Freitag, 17. September 2021 in Stuttgart.

RKI-Empfehlungen werden umgesetzt

Die neue Verordnung wird einige Änderungen beinhalten. In den Schulen werden beim Auftreten eines Corona-Falls grundsätzlich alle Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf folgenden Schultagen getestet – an allen Schularten, auch den Grundschulen. Hierdurch wird eine schnellere Erkennung von möglichen Folgeinfektionen gewährleistet.

Die Dauer der Quarantäne von haushaltsangehörigen Personen und engen Kontaktpersonen wird generell auf zehn Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können sich bereits ab dem fünften Tag mittels eines negativen PCR-Tests oder ab dem siebten Tag mittels eines negativen Antigen-Schnelltests aus der Quarantäne freitesten. Die Absonderung gilt mit Vorliegen des negativen Testergebnisses als beendet. Die Testergebnisse müssen den zuständigen Behörden nicht vorgelegt, aber innerhalb der zehn Tage bei Kontrollen vorgewiesen werden können. Der Amtschef des Gesundheitsministeriums stellt klar: „Wer sich freigetestet hat, muss damit rechnen, dass er bei einer Kontrolle auch beweisen muss, dass er früher aus der Absonderung durfte.“

Fokussierung der Kontaktpersonennachverfolgung

Das neu überarbeitete, landesweite Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung hat Einfluss auf die Arbeit der Gesundheitsämter. Bei der Bewältigung des Infektionsgeschehens war bislang eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durch die Gesundheitsämter von zentraler Bedeutung, um die Pandemie zu kontrollieren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Durch die Öffnungsschritte haben Corona-Infizierte deutlich mehr Kontakte, was einen erhöhten Ermittlungsaufwand für die Gesundheitsämter bedeutet. Eine zunehmende Anzahl der ermittelten Kontaktpersonen ist geimpft oder genesen und unterliegt keiner Quarantänepflicht mehr. Amtschef Uwe Lahl erläutert: „Die Gesundheitsämter leisten Herausragendes. Wir fokussieren uns jetzt gezielt auf Ausbruchsgeschehen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher Übertragungswahrscheinlichkeit.“

Nicht-immunisierte Haushaltskontakte müssen weiterhin in jedem Fall in Quarantäne, da aufgrund der Enge des Kontaktes und der hohen Übertragbarkeit der Delta-Variante innerhalb eines Haushalts ein hohes Übertragungsrisiko herrscht. Ansonsten werden sich die Gesundheitsämter auf eine Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und die Fallermittlung konzentrieren. Nur so kann eine Überlastung der Gesundheitsämter verhindert werden.

Amtschef Uwe Lahl fasst zusammen: „Die neuen Regelungen verkürzen die Absonderungsdauer von Kontaktpersonen und fokussieren die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter auf wesentliche Kernbereiche. Auch hier gilt: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto mehr können wir uns auf den Schutz der vulnerablen Gruppen konzentrieren.“

Mehr Geld für die Gesundheitsämter

Vor allem im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung brauchen die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise nach wie vor zusätzliche Aushilfskräfte. Das Land beabsichtigt deshalb, die bisher gewährten Mittel von landesweit 25,3 Millionen Euro dafür nochmals aufzustocken und den Gesundheitsämtern bis März 2022 insgesamt weitere rund 27 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auch sollen die Gesundheitsämter im ärztlichen Dienst durch die Verlängerung der Finanzierung von Aushilfskräften ebenfalls bis Ende März 2022 gestärkt werden. Hierfür stehen bereits 15,3 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Unterstützungsmaßnahmen hat das Kabinett vergangene Woche gebilligt.

Impfkampagne #dranbleibenBW​​​​​​​

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
Familie

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen

Fußgängerzone in Baden-Baden (Bild: © dpa).
Stadtentwicklung

Rund 1,7 Millionen Euro für regionale Innenstadtberater

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

Landesfinalistin beim Female Founders Cup gekürt

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett in einem Wohnheim.
Studium

Land fördert Bau von über 1.300 neuen Wohnheimplätzen

Gruppenbild bei der Regierungschefkonfererenz der Internationalen Bodensee-Konferenz: Europastaatssekretär Florian Hassler (5. von rechts) übernimmt für die Landesregierung symbolisch das Steuerrad der Internationalen Bodensee-Konferenz
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Bodenseekonferenz

Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)
Soziales

Land unterstützt Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe

Rettungskräfte nehmen an einer Katastrophenschutzübung teil (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Katastrophenschutz

Umfrage zu inklusivem Katastrophenschutz ausgewertet

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Pflege

Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Konzept für die Resilienz ländlicher Räume

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Gleichstellung

Beteiligungsprozess für Gleich­stellungsstrategie abgeschlossen