Bundesrat

Angemessene Bezahlung bei Industrieforschungseinrichtungen gefordert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)

Baden-Württemberg und Sachsen fordern im Bundesrat gemeinsam die Gleichbehandlung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen bei Bezahlung des Spitzenpersonals.

Mit dem heute (7. Juli 2023) im Bundesrat vorgestellten Gesetzesantrag soll eine echte Gleichbehandlung unter den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen erreicht werden. Den Industrieforschungseinrichtungen in den Ländern sollen die gleichen Freiräume bei der Bezahlung ihres Spitzenpersonals gewährt werden, wie sie für die großen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen bereits vor Jahren eingeführt wurden.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg, fordert zusammen mit Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Sachsen, die Gleichbehandlung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in den Ländern und schlägt eine Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vor. Die beiden Länder haben gemeinsam einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 264/23).

Im Wettbewerb um Fachkräfte braucht es angemessene Bezahlung

„Im globalen Wettbewerb um Fachkräfte und die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler braucht es Freiräume und eine angemessene Bezahlung, auch bei außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen“, begründete die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut das Anliegen. „Ansonsten droht Deutschland im Innovationswettbewerb um die klügsten Köpfe in Rückstand zu geraten“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut weiter. Das Agieren des Bundes in den vergangenen Monaten habe zu großer Verunsicherung bei allen Beteiligten geführt. Es fehle nach wie vor eine klare Perspektive. Die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen bräuchten dringend Planungssicherheit, um sich wieder auf ihre Forschungsaufgaben konzentrieren zu können.

Der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Die Forschungseinrichtungen sind zentrale Innovationspartner unseres Mittelstandes – und Fortschritt benötigt Fachkräfte! Wir stehen vor großen Herausforderungen bei der Klima- und Energiewende, in der Automobilindustrie und der gesamten Digitalisierung unserer Gesellschaft. Dafür bedarf es kluger Ideen und Innovationen! Die Institutionen brauchen daher die besten Forscherinnen und Forscher, aber auch erfahrene Wissenschaftsmanager. Wir müssen ihnen ermöglichen, mit privaten Erlösen wettbewerbsfähige Gehälter zu bezahlen. Nur so können sie Fachkräfte für sich gewinnen und langfristig halten.“

Bund geht gegen außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen vor

Nach den haushaltsrechtlichen Regelungen von Bund und Ländern dürfen Zuwendungsempfänger ihre Beschäftigten grundsätzlich nicht besserstellen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes beziehungsweise der Länder. Den Maßstab bilden die öffentlichen Tarifverträge. Die Gewährung wettbewerbsfähiger Gehälter beim Leitungspersonal wird dadurch stark eingeschränkt, da die öffentlichen Tarifverträge nicht für leitende Angestellte gelten. Seit mehreren Monaten geht der Bund gegen zahlreiche außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen in den Ländern vor und macht zur Auflage, das Besserstellungsverbot für sämtliches Personal einzuhalten.

Mit dem 2012 beschlossenen Wissenschaftsfreiheitsgesetz erhielten die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen der von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, deutlich mehr Eigenverantwortung und Freiheiten. Die im Gesetz aufgeführten Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können ihre finanziellen Mittel dadurch flexibler und im Ergebnis wirksamer, effizienter und zielorientierter einsetzen. Dazu gehört insbesondere auch, dass das Besserstellungsverbot eingeschränkt wurde und die Einrichtungen Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einsetzen dürfen, um hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten. Für die unabhängigen außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen der Länder gilt das Gesetz bisher nicht, wodurch diese im Wettbewerb erhebliche Nachteile erleiden.

In den vergangenen Monaten hatten sich die Länder wiederholt an den Bund gewandt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Einstimmige Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie auch der Ministerpräsidentenkonferenz, die einen langfristig tragfähigen Rechtsrahmen fordern, haben bislang nicht zu einem Einlenken des Bundes geführt.

Wesentlicher Schlüssel für die Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands

Die wirtschaftsnahen Forschungs- und Transfereinrichtungen sind ein wesentlicher Schlüssel für die Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands. Bei den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen der Länder handelt es sich um eigenständige Institute wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Sie bilden eine wichtige Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und sind speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstandes ausgerichtet. Die Aufgabe der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen ist es, für die Wirtschaft relevante Technologiefelder in Vorlauf- und Eigenforschung rechtzeitig aufzugreifen und zu erschließen. Die einzelnen Institute sind wichtige Stützen im Transfersystem der Länder.

In Baden-Württemberg sind die außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen in der  Innovationsallianz innBW e.V. gemeinsam organisiert und erhalten eine jährliche Grundfinanzierung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Darüber hinaus erhalten die Institute Projektfördermittel durch den Bund oder die Europäische Union sowie Aufträge aus der Industrie.

Die sächsischen Institute sind in der Sächsischen Industrieforschungsgemeinschaft e. V. (SIG) organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen durch Industrie- und Gemeinschaftsprojekte. Sie erhalten vom Freistaat Sachsen auf Antrag Zuschüsse zu größeren Investitionsvorhaben und profitieren stark von Innovationsförderprogrammen des Bundes.

Weitere Meldungen

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
Beruf und Familie

Gewinner des Wettbewerbs „familyNET 4.0“ ausgezeichnet

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Hochschulen

Weiterhin steigende Studienanfängerzahlen

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Gegen Gewalt an Frauen

Kabinettsbeschluss des Bundes zu Gewalthilfegesetz

Vereidigung Wertheim
Polizei

Vereidigungsfeier der Polizei in Wertheim

Startup BW WOW Challenge
Gründungswettbewerb

Landesfinalist bei Regional Cup Aalen gekürt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit den Gewinnern des Landespreises für junge Unternehmen 2024
Wirtschaft

Landespreis für junge Unternehmen vergeben

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 26. November 2024

Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
Landwirtschaft

Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
Hochschulen

Schub für Digitalisierung an Hochschulen

Logo der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg
Wirtschaft

Allianz Industrie 4.0 Award ausgeschrieben

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Justiz

Land setzt sich für Änderungen im Cannabisgesetz ein

Ein Mann tippt auf einer Tastatur eines Laptops.
Justiz

Notebooks für Rechtspflegeranwärter

Innovationspreis 2024
Wirtschaft

40. Landes-Innovationspreis verliehen

Ein Ingenieur kontrolliert in einem Labor mit einem Mikroskop einen Chip zum Einsatz in einen Quantencomputer.
Forschung

Sechs Millionen Euro für Forschungsgeräte

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Bundesrat

Klinikgesetz kommt: Gute Nachricht für Uniklinikverbund