Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hat vor einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest gewarnt. Zur Verhinderung der Einschleppung der gefährlichen Tierseuche nach Baden-Württemberg seien spezielle Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
„Die Zunahme der Seuchenausbrüche in den baltischen Staaten in den vergangenen Wochen, insbesondere das Wiederauftreten in einem Hausschweinebestand in Polen Anfang August weit außerhalb des bisherigen Restriktionsgebietes, geben Anlass zu großer Sorge. Die Gefahr ist groß, dass sich die Afrikanische Schweinepest weiter ausbreitet und auch nach Deutschland eingeschleppt werden könnte“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Die Afrikanische Schweinepest sei zwar für den Menschen ungefährlich, führe aber bei Haus- und Wildschweinen zu hohen Verlusten und ende für die Tiere in der Regel tödlich. Eine Therapie oder Impfung seien bislang im Gegensatz zur Europäischen Schweinepest nicht möglich. Daher seien die Restriktionsmaßnahmen im Falle eines Ausbruches besonders hart und führten zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen.
Minister warnt vor Einschleppung – Vorsichtsmaßnahmen erforderlich
„Jetzt sind alle gefragt, an vorbeugenden Maßnahmen mitzuarbeiten. Zum einen müssen Schwarzwildbestände deutlich reduziert werden, um das Infektionsrisiko abzusenken“, erklärte der Minister. Hierzu brauche es eine noch konsequentere Bejagung durch die Jägerinnen und Jäger im Land. Jüngsten Schätzungen der Jagdbehörden zu Folge wird in fast der Hälfte der Jagdreviere im Land im Herbst und Winter immer noch keine Bewegungsjagd durchgeführt. Die Jagden müssten häufig noch erheblich professioneller organisiert werden, um den Erfolg sicherzustellen.
Die Landwirte sollten die Bejagung etwa durch Anlage von Schuss-Schneisen auf den Feldern erleichtern und die Jägerinnen und Jäger bei der Durchführung der Bewegungsjagden unterstützen. Von der kommunalen Seite erwarte der Minister ebenfalls einen Beitrag zur Unterstützung der Jägerinnen und Jäger. Die Kreise können etwa auf die Gebühren für die Trichinenproben verzichten und die Jagdseite dadurch finanziell entlasten und auch die Kreise können die Jägerpächter bei den Bewegungsjagden durch Unterstützung der Warnbeschilderung an den Straßen helfen.
„Landwirte, Jäger und Tierärzte müssen gemeinsam ihre Aufmerksamkeit auf die Früherkennung eines Seucheneintrags richten und unklare Erkrankungs- oder Todesfälle von Schweinen dem Veterinäramt umgehend mitteilen“, fordert Hauk.
Die Übertragung dieser Tierseuche erfolge durch direkte Tierkontakte, infizierte Gegenstände wie verunreinigte Kleidung, Schuhe oder Ausrüstungsgegenstände, aber besonders auch durch infizierte, von Schweinen stammende Lebensmittel. Als weitere Prävention im Schweinebetrieb seien die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tierbestände strikt einzuhalten. Diese umfassten beispielsweise geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, eine Zugangsbeschränkung für Stallungen, das Tragen von Schutzkleidung, ein Zufahrtsbeschränkung von betriebsfremden Fahrzeugen und den Zukauf von Tieren aus bekannter Quelle. „Insbesondere auch Reisende und Fernfahrer werden gebeten, keine von Schweinen stammende Fleisch- und Wurstwaren außerhalb von geschlossenen Behältnissen zu entsorgen. Das Mitbringen von Lebensmitteln aus den von der Schweinepest betroffenen Regionen ist zu unterlassen. Auf Grund des hohen Infektionsrisikos dürfen Haus und- Wildschweine auf keinen Fall an Speisereste oder Küchenabfälle gelangen oder gar mit diesen gefüttert werden“, betonte der Minister.
Die Afrikanische Schweinepest
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche (Asfivirus). Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere überlebensfähig.
Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Tötung der Bestände und der Festlegung weiträumiger Sperrmaßnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Handelsrestriktionen. Die Bekämpfung der Seuche bei Wildschweinen ist nur durch geeignete jagdliche Maßnahmen zur Reduzierung der Populationsdichte möglich und durch die unschädliche Beseitigung verendeter Tiere als Reinfektionsquelle.
Die Seuche kommt seit längeren in Weißrussland, der Ukraine und Russland vor, ohne dass verlässliche Daten über ihr Ausmaß vorliegen. Seit dem Jahr 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest auch in den baltischen Staaten und Polen auf.
Zur Früherkennung eines möglichen Eintrags nach Baden-Württemberg wird ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches seit dem Jahr 2013 auch die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest miteinschließt. Hierbei kommen pro Landkreis 60 Stück Schwarzwild aus der regulären Jagdstrecke sowie weitere Risikotiere (tot aufgefunden oder krank erlegt) zur Untersuchung. Als Probenmaterial geeignet sind Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge, Knochen bei verwesenden Tieren oder Bluttupfer. Seit dem Jahr 2015 wird für die Anlieferung von Fallwild bzw. dessen Beprobung mittels Bluttupfer eine sog. Unkostenpauschale in Höhe von 25,50 Euro von bis zu max. 500 Tieren pro Jahr gewährt, um den epidemiologischen Stellenwert zu verdeutlichen.