Baden-Württemberg überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes voller Höhe und mit gestaffelten zeitlichen Verschiebungen auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfänger. Zusätzlich gibt es 2018 einen strukturellen BW-Bonus. Das Land macht die abgesenkte Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 wieder rückgängig. Das hat die Landesregierung mit dem Beamtenbund und dem Verein der Richter und Staatsanwälte vereinbart.
Mehr Geld für Beamte
