Das Kabinett hat sich auf einen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg geeinigt. Ab Montag, den 20. April, können Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Unabhängig von Ihrer Größe dürfen zudem wieder Auto-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
In Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai erst einmal nur die Schülerinnen und Schülern, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, wieder in die Schulen gehen sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen.