Die komplette Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind ab 24. Oktober 2020 als Risikogebiete eingestuft. Für Einreisende nach Baden-Württemberg gilt eine Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten unter anderem für Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden, für Berufspendler, Studierende und Paare.