Milch ist für viele Deutsche ein unverzichtbarer Bestandteil auf dem Frühstückstisch. Im Supermarktregal ist sie derzeit billig zu haben – so billig, dass Bauern kaum davon leben können. Die Situation könnte sich bald ändern, zumindest etwas.
Die Milchkrise wird sich nach Ansicht von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk durch ein neues Bundesgesetz etwas entspannen. „Wir werden im Bund beschließen, dass in Krisensituationen die Marktpartner Preis- und Mengenabsprachen treffen können – das wird helfen”, sagte Hauk der Deutschen Presse-Agentur. Baden-Württemberg werde im Bundesrat im Juli für das Bundesgesetz stimmen. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass das Agrarmarktstrukturgesetz verabschiedet wird. „Durch die künftig möglichen Absprachen von Einzelhändlern und Molkereien könnte der Erzeugerpreis für ein Kilo Milch von derzeit nur 26 Cent aus meiner Sicht auf mindestens 35 Cent steigen”, sagte Hauk. 35 Cent gilt als Mindestwert, damit Bauern von den Einkünften leben können.
Das Gesetz schafft nach Darstellung des Ministers die Grundlage, damit der Handelspreis für Milch langfristig festgelegt wird – Verträge zwischen Bauern und Molkereien beziehungsweise zwischen Molkereien und dem Lebensmittel-Einzelhandel sollen zwei Drittel des Preises bis zu drei Jahre festschreiben. Das ist deutlich länger als bisher. Dies gäbe den Bauern eine gewisse Planungssicherheit und sie wären nicht mehr so hart getroffen von rapidem Preisverfall, argumentiert der CDU-Politiker.
Die Milchbauern im Südwesten kämpfen seit Monaten mit den Folgen des Preiseinbruchs, der zum Teil mit dem Ende der EU-Milchquote im vergangenen Jahr zusammenhängt – es gibt ein deutliches Milch-Überangebot am Markt. Auch das Russland-Embargo und der damit verbundene Wegbruch wichtiger Exportmärkte spielt eine Rolle. Einen erneuten staatlichen Eingriff in die Milchmenge per Quote oder anderen Vorgaben lehnt Hauk aber ab. Aus seiner Sicht müssen Molkereien und Supermarktketten auf Basis des Gesetzes selbst einschreiten und dadurch den Milchpreis etwas höher bekommen. „Dem Lebensmitteleinzelhandel muss klar werden, dass ein ruinöser Preiswettbewerb auf lange Sicht allen schadet.” Regionale Milchwirtschaft sei enorm wichtig, etwa zur Landschaftspflege.
Das sogenannte Agrarmarktstrukturgesetz sieht Absprachen der Marktteilnehmer nur für Krisenzeiten vor, also für maximal zwölf Monate. Eigentlich sind solche Absprachen laut EU-Wettbewerbsrecht streng untersagt - gibt es sie doch, drohen hohe Kartellstrafen. Der Abstimmungsprozess auf Bundesebene läuft derzeit, im Juli soll das Gesetz verabschiedet sein.
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dpa/lsw