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Internationale Studiengebühren gerecht gestalten

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Studierende sitzen in einer Universitätsbibliothek und arbeiten.

Baden-Württemberg möchte zum Wintersemester 2017/2018 Gebühren für internationale Studierende einführen. Betroffen von den Gebühren sind Studierende von außerhalb der Europäischen Union, die lediglich für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen. Weitere Ausnahmen sichern die soziale Verträglichkeit und den internationalen wissenschaftlichen Austausch.

Gebühren für internationale Studierende sind europäischer Standard und ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung des Hochschulsystems. Daher erhebt Baden-Württemberg ab dem Wintersemester 2017/2018 ebenfalls Gebühren für internationale Studierende.

Der von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Studierende, die von außerhalb der Europäischen Union ausschließlich zum Zwecke eines Studiums einreisen, einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten müssen. „Niemand, der dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, muss Gebühren bezahlen – ungeachtet von Herkunft und Nationalität“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Mit Hilfe von Stipendien und verschiedenen Ausnahmeregelungen nehmen wir insbesondere Studierende aus den entwicklungsschwachen Ländern in den Blick“, so Kretschmann weiter.

Anhörung gab wichtige Impulse

Im Rahmen einer Anhörung hat das Wissenschaftsministerium den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen gezielt weiterentwickelt. Im Fokus standen standen dabei die Sozialverträglichkeit stärker in den Blick zu nehmen, den internationalen wissenschaftlichen Austausch zu erhalten und den Verwaltungsaufwands zu minimieren. Nach Ausweitung der Anhörung habe man an folgenden Punkten nachgesteuert, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Interview. „Das ist erstens im Bereich der Verfahrensvereinfachung und Verwaltung. Zweitens haben wir im Bereich der der Sozialverträglichkeit noch einmal die Spielräume erweitert und drittens mit dem besonderen Bezug auf die Kooperationsstrukturen, die Studiengänge ausgeschlossen, die einen doppelten Abschluss anbieten.“

Der Gesetzentwurf sieht eine lange Reihe von Ausnahmen von den Gebühren vor. Ausgenommen sind Menschen, die in Deutschland ihre Hochschulreife erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen – also ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Ebenfalls ausgenommen sind Asylsuchende, die entweder schon anerkannt sind oder bei denen die Anerkennung wahrscheinlich ist. Studierende die über Erasmus oder gegenseitige Landes- und Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, müssen ebenfalls keine Gebühren zahlen.

Keine allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg

Internationale Studierende, die von dem Wintersemester 2017/2018 ein Studium aufnehmen, bleiben dank Bestandsschutz von den Gebühren befreit.

Befürchtungen, dass dies nur ein erster Schritt sei, wieder allgemeine Studiengebühren einzuführen zerstreut Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir haben uns entschieden – und das steht auch im Koalitionsvertrag – wir führen keine allgemeinen Studiengebühren ein. Das Studium bleibt kostenfrei inklusive des ersten Masterabschlusses.“ Auch die Promotion bleibt gebührenfrei. Für ein Zweitstudium soll dagegen ab dem Wintersemester 2017/2018 ein Eigenbetrag von 650 Euro pro Semester fällig werden. „Lediglich wer ein zweites Studium beginnt und darüber sich einen zusätzlichen Vorteil erarbeitet, wird durch Eigengebühren einen Eigenbeitrag mit zu erbringen haben“, erklärte Ministerin Bauer.

Keine Abschreckung durch die Gebühren befürchtet

Wissenschaftsministerin Bauer teilt die Sorge, dass die Gebühren ausländische Studierende von einem Studium in Baden-Württemberg abhalten könnten nicht. „Ich erwarte, dass wir in den nächsten Jahren gut aufgestellt sein werden. Mit hervorragenden Studienbedingungen im Land und verlässlich finanzierten Hochschulen. Mit Hochschulen, die attraktive Angebote vorhalten, die weltoffen sind, interessiert an neuem, die Menschen aus aller Welt anziehen und Angebote vorhalten in globaler Verantwortung und im globalen Kontext verortet.“

Die geplanten Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer werden junge Menschen auch aus Sicht der Arbeitgeber nicht vom Studium in Baden-Württemberg abhalten. „Wir erwarten keinen dauerhaften Abschreckungseffekt durch die Studiengebühren, da sie im internationalen Vergleich sehr moderat gehalten sind“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes, Peer-Michael Dick, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem kämen viele Studierende aus Ländern, in denen ihr Studium gebührenpflichtig sei.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht für internationale Studierende im Überblick

  • Austauschstudierende im Rahmen von Erasmus sowie gegenseitigen Landes- und Hochschulvereinbarungen sind ausgenommen.
  • Ausländische Studierende, die ihr Studium in Deutschland vor dem Wintersemester 2017/2018 begonnen haben.
  • Befreiung von Austauschstudierenden im Rahmen von Double Degree/Joint Degree Programmen.
  • Befreiung von Forschenden Studierenden, etwa zum Abschluss einer Masterarbeit, sofern sie keine ECTS (European Credit Transfer System) Punkte erwerben.
  • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)-Regel: Es muss niemand Gebühren zahlen, der in Deutschland BAföG berechtigt ist. Darunter fallen humanitäre Gründe, Flucht und Asyl, Familiennachzug, und bestimmte Härtefälle im Sinne des Ausländerrechts.
  • Befreiung aufgrund einer studienerschwerenden Behinderung.
  • Notfallregelung: Geraten Studierende nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage, aufgrund derer sie die Gebühren nicht bezahlen können, kann die Hochschule die Gebühren ganz oder teilweise stunden oder ganz oder teilweise erlassen.
  • Gestattete aus Staaten mit hoher Schutzquote sind ausgenommen.
  • Das Befreiungskontingent wurde erweitert und für die Hochschulen leichter umsetzbar gestaltet. Fünf Prozent aller internationaler Studierenden, nicht nur der gebührenpflichtigen.
  • Ein relevanter Anteil der Befreiungen muss von den Hochschulen an Studierende aus AKP (Entwicklungsländer des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes, die das Lomé-Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben) und LDC (Least Developed Countries) Staaten vergeben werden.
  • Zusätzlich werden Studierende aus AKP/LDC Staaten und DAAD (Deutscher Akademische Austauschdienst) Stipendiaten, die in einem vom DAAD als entwicklungspolitischem Studiengang im Programm EPOS (Entwicklungsbezogene Postgraduiertenstudiengänge) eingeschrieben sind, befreit.

Pressemitteilung

Wissenschaftsministerium: Bilderstrecke – Gebühren für internationale Studierende

Wissenschaftsministerium: Fragen und Antworten zu den geplanten Gebühren

Quelle:

/red mit dpa/lsw

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