Um Infektionsketten zu durchbrechen und andere Menschen zu schützen, arbeiten in den Gesundheitsämtern im Land zahlreiche Teams, die die Kontakte von positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen nachverfolgen.
Die Maßnahmen wirken. Die allermeisten Menschen im Land halten sich an die Regeln, nehmen Rücksicht und achten aufeinander. Über den Berg sind wir aber noch nicht. Am 6. August hat das Robert-Koch-Institut erstmalig seit mehreren Monaten wieder tägliche Infektionszahlen im vierstelligen Bereich gemeldet. Eine zweite Infektionswelle müssen wir gemeinsam und mit aller Kraft verhindern. Durch die bereits erfolgten schrittweisen Lockerungen der Corona-Verordnung begegnen wir im Alltag wieder mehr Menschen. Die Kontakte häufen sich – und damit auch das Risiko, sich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu infizieren. Deshalb kommt unserem Konzept zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung besondere Bedeutung zu.
Durch eine konsequente Nachverfolgung der Infektionsketten können wir die Dynamik der Epidemie erheblich ausbremsen. Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, müssen möglichst früh identifiziert, unter Quarantäne gestellt und getestet werden. Dadurch unterbrechen wir die Infektionsketten. Schaffen wir es, dieses Konzept konsequent umzusetzen, kann es die Grundlage sein für weitere Lockerungen und ein Stück mehr Normalität.
Zielgerichtete Suche nach gefährdeten Kontaktpersonen
Wie gehen wir dabei vor? Am Anfang der Nachverfolgung steht zunächst ein bestätigter Corona-Fall. In welche Richtung nachverfolgt wird, ist vorab festgelegt: Enge Kontakte der infizierten Person ermittelt das Gesundheitsamt zuerst. Dabei liegt die Priorität auf Ausbrüchen bei vulnerablen Personen oder medizinischem Personal, etwa in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern vor anderen Einzelfällen.
Sobald das untersuchende Labor dem Gesundheitsamt einen positiven Covid-19-Test gemeldet, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakt zur infizierten Person auf und versuchen herauszubekommen, mit wem die Person in Kontakt stand und wie intensiv diese Kontakte jeweils waren.
Jeder einzelne ermittelte Kontakt wird einer Kategorie zugeordnet: Kontakte der Kategorie I sind all diejenigen, die in intensiverem Austausch zur infizierten Person standen. Sie hatten beispielsweise mindestens fünfzehn Minuten lang „Face-to-Face“-Kontakt oder sogar Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten der infizierten Person. Hier geht das Gesundheitsamt von einem höheren Infektionsrisiko aus.
Enge Kontaktpersonen müssen in Quarantäne
Zur Kategorie II gehören Personen, die sich zwar im selben Raum mit einem bestätigten Covid-19-Fall aufgehalten haben – also zum Beispiel in einem Klassenzimmer, am Arbeitsplatz oder im Haushalt, aber weniger als 15 Minuten „Face-to-Face“ Kontakt hatten. Auch für medizinisches Personal, die Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt haben, hängen die weiteren Maßnahmen von der Intensität des Kontaktes ab.
Kontaktpersonen der Kategorie I müssen für 14 Tage nach dem letzten ungeschützten Kontakt in häusliche Quarantäne. Getestet werden diese Personen entsprechend der Teststrategie des Landes frühestens drei Tage nach dem ersten Kontakt zum bestätigten Fall – dabei ist es unerheblich, ob die Personen Symptome haben oder nicht. Fällt dieser Test positiv aus, wird er an das Gesundheitsamt gemeldet und fließt in die Statistik der Covid-19-Infizierten ein. Ist der Test negativ, verbleibt die Person dennoch bis zu Tag 14 in häuslicher Quarantäne, da ein Ausbruch der Erkrankung noch bis zu diesem Tag möglich ist.
Parallel wird die Gesundheit dieser Patienten überwacht (Körpertemperaturerfassung und Selbstbeobachtung auf Symptome). Treten Symptome auf, erfolgt umgehend ein weiterer Test. Kontaktpersonen der Kategorie II werden nicht namentlich durch das Gesundheitsamt registriert. Sie erhalten Informationen zu Covid-19 und werden aufgefordert, sich umgehend beim Gesundheitsamt zu melden, sobald Symptome auftreten. Erst dann werden sie getestet.
Nachverfolgung ist aufwändig - aber wichtig
Bei Krankheitshäufungen in Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Einrichtungen der stationären Pflege kann es schwierig sein, die Kontakte entsprechend des Infektionsrisikos einzustufen. In diesen Fällen können asymptomatische Personen auch dann getestet werden, wenn sie nur wenig intensiven oder nicht ermittelbare Kontakte zu infizierten Personen hatten. Diese Einschätzung trifft das Gesundheitsamt.
Die Nachverfolgung der Kontakte ist zeitaufwändig. Die Gesundheitsämter benötigen viel Personal für diese wichtige Arbeit. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben sich darauf verständigt, dass in den Gesundheitsämtern schrittweise ein Kontaktverfolgungsteam, bestehend aus fünf Personen, pro 20.000 Einwohnern zur Verfügung steht. Für Baden-Württemberg bedeutet das angesichts einer Bevölkerung von gut elf Millionen Menschen einen Bedarf von 555 Teams für die Kontaktpersonennachverfolgung.
Überblick über die Corona-Teststationen in Baden-Württemberg
Landesgesundheitsamt: Corona-Informationen
Quelle:
/red