Das Kabinett hat sich bei seiner auswärtigen Sitzung in Brüssel mit den europapolitisch strategischen Schwerpunkten für 2023 befasst. Themen waren auch die EU-Förderpolitik, die Europabildung an den Schulen des Landes, die europäische Wassergesetzgebung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Schwerpunkte der Landesregierung 2023 in Brüssel
Das Kabinett hat sich bei seiner auswärtigen Sitzung am 7. Februar 2023 in Brüssel insbesondere mit den europapolitisch strategischen Schwerpunkten der Landesregierung für das Jahr 2023 befasst. Der „Europäische Grüne Deal“ bleibt auch 2023 das zentrale politische Leitmotiv der Politik der Europäischen Union (EU): Hier möchte das Land die verschiedenen Verfahren in den Bereichen Klima und Energie, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Klimaforschung, Null-Schadstoff-Paket, Biodiversität und Bodenschutz weiter intensiv verfolgen und durch geeignete Aktivitäten in Brüssel flankieren. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Auswirkungen – auch auf den Energiesektor. Mit Blick auf die Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets setzt sich die Landesregierung in Brüssel weiterhin für ein den Klimazielen angemessenes Ambitionsniveau der Vorgaben mit realistischer Umsetzungsperspektive ein. Auch die digitale Transformation ist ein strategisch wichtiges Politikfeld auf allen Ebenen. Darüber hinaus übernimmt Baden-Württemberg 2023 die Präsidentschaft der Vier Motoren für Europa unter dem Leitthema „New economic perspective“.
Halbzeitüberprüfung der EU-Förderpolitik
Staatssekretär Florian Hassler hat dem Kabinett auch zum Positionspapier der Landesregierung zur Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027 berichtet. Der Mehrjährige Finanzrahmen legt die Prioritäten der EU-Förderpolitik fest. Die Kommission hat angekündigt, angesichts der neuen Herausforderungen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eine Überprüfung des noch bis 2027 laufenden Finanzrahmens vorzunehmen. Die Landesregierung bringt sich nun mit dem Positionspapier in die Vorbereitung dieser Überprüfung ein. Dabei ist für Baden-Württemberg wichtig, dass künftig die EU-Förderpolitik wieder stärker an den Regionen ausgerichtet ist. Auch sollten die Regionen, die besonders von der grünen und digitalen Transformation der Wirtschaft betroffen sind, stärker berücksichtigt werden. Zudem sollten im EU-Haushalt der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Forschungsförderung ein wichtiger Schwerpunkt sein. Im Rahmen der Kabinettssitzung hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Positionspapier den Kabinettchefs der Kommissionspräsidentin und des Kommissars für Haushalt und Verwaltung übergeben.
Europabildung an den Schulen des Landes stärken
Die Pandemie hat an den Schulen viele Aktivitäten nur eingeschränkt zugelassen. Das hat auch die Europabildung betroffen, obgleich sie im Bildungsplan verbindlich verankert ist. Nun wird das Kultusministerium wieder zahlreiche Impulse für Demokratiebildung und Teilhabe setzen, zumal voraussichtlich im Frühjahr 2024 Europawahlen anstehen. So werden beispielsweise Lehr- und Lernmaterialien erstellt, Fortbildungsangebote überprüft und gegebenenfalls angepasst. Fachtage an Schulen finden statt und europäische Entscheidungsprozesse in Planspielen werden erlebbar. Das zentrale europäische Mobilitätsprogramm „Erasmus+“ soll künftig stärker beworben werden. Dadurch wird Baden-Württemberg Schülerbegegnungen, Job-Shadowings (Personalentwicklung durch kollegiale Beobachtung bei der Arbeit) für Lehrkräfte, Fortbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland, Austauschjahre usw. stärker nutzen. Den Schulen wird zudem künftig über eine besondere Qualifizierung als „Europaschule“ eine neue Möglichkeit des Engagements für die europäische Zusammenarbeit und der Zugang zum bundesweiten Netzwerk der Europaschulen eröffnet.
Überarbeitung der europäischen Wassergesetzgebung
Umweltministerin Thekla Walker berichtete heute dem Kabinett von Vorschlägen der Europäischen Kommission, verschiedene Wassergesetzgebungen zu ändern. Mithilfe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ überführt werden. Diese legt nun fest, das Monitoringdaten künftig regelmäßig von der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht werden müssen.
Die Neuerung in der Kommunalabwasserrichtlinie (PDF) regelt unter anderem, dass fortan eine vierte Reinigungsstufe für Abwässer einzuführen ist. Dies betrifft vor allem Kommunen und Abwasserverbände sowie Landesbehörden und Unternehmen aus dem Abwasserbereich.
In der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen werden Schwellenwerte für bestimmte Stoffe beziwhungsweise Stoffgruppen in Oberflächengewässern festgelegt. Neue Stoffe wie zum Beispiel Hormone oder Arzneistoffe werden nun in die Richtlinie aufgenommen.
Bei der Grundwasserrichtlinie hatte sich die Landesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, Werte für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) festzulegen. Die PFC-Problematik betrifft in Baden-Württemberg besonders den Raum Baden-Baden, Rastatt und Mannheim.
EU-Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Diskurs
Das Landeskabinett befasste sich heute außerdem mit einer EU-Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung das mit der Verordnung beabsichtigte Ziel der Europäischen Kommission. Sie hält aber Nachbesserungen für notwendig und wird sich deshalb in die weiteren Verhandlungen der EU-Institutionen einbringen. Unter anderem ist in der aktuellen Verordnung ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten vorgesehen. In Baden-Württemberg beträfe das fast die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Gerade die für unser Land prägenden Sonderkulturen wie Obst, Wein, Hopfen und Gemüse wären von der Regelung massiv betroffen. Zudem würde mit einem Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln auch der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft ausgebremst. Baden-Württemberg hatte bereits vor drei Jahren im Dialog mit Landwirtschaft und Naturschutz Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geschaffen. Das daraus entstandene „Biodiversitätsstärkungsgesetz“ wird seither erfolgreich in der Praxis angewendet.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität
Pressemitteilung vom 7. Feburar 2023: Baden-Württemberg will mehr Fördergelder aus Brüssel