Das Kabinett hat sich mit dem Ausbau von Photovoltaikanlagen an Verkehrswegen und mit Änderungen des Kommunalwahlrechts befasst. Weitere Themen waren das Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge mit geringer Alphabetisierung und die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut.
Potenziale für Photovoltaik an Bundes- und Landesstraßen nutzen
Verkehrsminister Winfried Hermann hat in der Kabinettssitzung am 31. Januar 2023 über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte des Ministeriums für Verkehr im Bereich des Ausbaus von Photovoltaikanlagen an der Verkehrsinfrastruktur berichtet. Für die Energiewende ist der Ausbau Erneuerbarer Energien und insbesondere Photovoltaikanlagen von großer Bedeutung. Im letzten Jahr lag das Land im Zubau von Photovoltaik bundesweit auf dem vierten Platz. Die Landesregierung will sich auf den bereits erreichten Fortschritten aber nicht ausruhen, sondern legt weitere Maßnahmen nach. So wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens rund 260 bisher ungenutzte Flächen an Bundes- und Landesstraßen ausgemacht, die für den Bau neuer Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Wenn alle Flächen genutzt werden, liegt der mögliche Jahresertrag auf diesen Flächen bei rund 122 Gigawattstunden und entspricht damit etwa dem Jahresverbrauch von rund 35.000 Drei-Personen-Haushalten.
Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge mit geringer Alphabetisierung läuft erfolgreich
Kultusministerin Theresa Schopper hat im Kabinett über das vom Bund geförderte Projekt BEF Alpha berichtet. Die Abkürzung steht für das „Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge mit keinen oder geringen Schreib- und Lesekenntnissen“. Das Projekt läuft seit 2016 und hat bis Ende 2022 in rund 200 Kursen rund 2.700 Geflüchtete im Alter von 20 bis 35 Jahren erreicht. In den Kursen, die eine Dauer von 35 bis 40 Wochen haben, geht es vor allem um eine grundlegende Alphabetisierung und Sprachförderung in der deutschen Sprache, aber auch um Berufsorientierung, digitale Grundbildung, Demokratiebildung und Alltagsfragen in unserem Land. Ein wichtiger Baustein der Kurse ist ein fünfwöchiges Berufspraktikum. Die Kombination dieser Elemente stärkt die Motivation der Teilnehmenden und schafft eine gute Basis für die Integration und ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland. Eine Evaluation des Projekts durch die Pädagogische Hochschule Weingarten belegt die Wirksamkeit des Konzepts. Im genannten Zeitraum sind insgesamt rund 14,5 Millionen Euro in die Maßnahme geflossen.
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Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut
Sozialminister Manne Lucha hat dem Kabinett außerdem über den Ansatz der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut im Land berichtet. Dabei handelt es sich um eine der zentralen Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut. Ziel der Präventionsnetzwerke ist es, jedem Kind unabhängig von seiner sozialen Herkunft oder der finanziellen Situation seiner Eltern, die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Solche Netzwerke sind dringend notwendig: Jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg ist armutsgefährdet. Bis zum Jahr 2023 soll deshalb in jedem Stadt- und Landkreis ein Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut eingerichtet werden. Dafür stellt das Land in den kommenden Jahren knapp 4 Millionen Euro zur Verfügung. Derzeit bestehen bereits in 22 Kreisen Standorte mit Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut.
Änderungen des Kommunalwahlrechts geplant
Das Kabinett hat sich außerdem mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlrechts befasst. Mit diesem setzt die Landesregierung mehrere Änderungen im Kommunalwahlrecht und den damit zusammenhängenden Vorschriften um, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Schwerpunktmäßig geht es um folgende Neuerungen: Wohnsitzlose Menschen sollen künftig ein Wahl- und Stimmrecht erhalten. Nachdem bei Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde, soll nun auch das Mindestalter für das passive Wahlrecht in Gremien auf 16 Jahre gesenkt werden. Bei der Wahl zum Bürgermeister soll das Mindestalter von bisher 25 Jahren auf 18 Jahre gesenkt werden, eine Höchstaltersgrenze, die bisher bei 68 Jahren lag, soll es künftig nicht mehr geben. Die Einwohnergrenze für Gemeinden, in denen Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerber enthalten dürfen, wie Gemeinderäte zu wählen sind, soll von 3.000 auf 5.000 Einwohner steigen. Statt einer Neuwahl beim zweiten Wahlgang von Bürgermeisterwahlen soll es künftig eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen geben. Die Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist dann nicht mehr möglich. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Rückübernahmeanspruchs für ehemalige Beamte, Richter und Tarifbeschäftigte des Landes nach Ende der Amtszeit als Bürgermeister vor. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige weitere Änderungen, mit denen insbesondere die Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen in verschiedenen Punkten vereinfacht oder gesetzliche Regelungen angepasst werden sollen. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Quelle:
/red