Hochschulen

Zwischenbericht zur Gewährung von Leistungsbezügen und Zulagen an Hochschulen

Ein Professor hält in einem Hörsaal vor Studierenden eine Vorlesung.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat dem Landtag einen Zwischenbericht zur leistungsorientierten Besoldung und Vergütung an Hochschulen vorgelegt. Danach wurden inzwischen umfangreiche Maßnahmen umgesetzt.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat dem Landtag einen Zwischenbericht zur leistungsorientierten Besoldung und Vergütung an Hochschulen vorgelegt. Darin schildert sie die umfassenden Maßnahmen, die das Wissenschaftsministerium in Angriff genommen hat, um die Hochschulen bei der rechtssicheren Vergabe von leistungsorientierten Gehaltsbestandteilen zu unterstützen sowie mögliche fehlerhafte Vergaben zu bewerten und, wenn nötig, zu korrigieren.

Ausschlaggebend für eine Revision innerhalb des Ressortbereichs des Wissenschaftsministeriums war eine Vielzahl fehlerhaft vergebener Leistungsbezüge und Forschungszulagen an einer Hochschule, von denen das Ministerium im Januar 2017 erfahren hat. „Die Vielzahl und die Komplexität der dortigen Sachverhalte war für uns Anlass, die Thematik hochschulübergreifend aufzuarbeiten“, sagt Bauer. Diese Revision läuft seither mit Hochdruck.

Umfangreiche Maßnahmen

Inzwischen wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt:

  1. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat inzwischen die Vergaberichtlinien aller 45 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg geprüft. Dabei wurden auch Vorgängerrichtlinien einbezogen, sodass insgesamt knapp 100 Richtlinien vom MWK bearbeitet wurden.
  2. Hinweisen auf möglicherweise fehlerhafte Vergaben wird konsequent nachgegangen.
  3. Neue Vergaberichtlinien oder Änderungen werden dem MWK seit Sommer 2017 grundsätzlich vorab zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit vorgelegt. Dies ist ein dauerhafter Prozess.
  4. Anfertigung eines Leitfadens für die Hochschulen zur Erstellung von Richtlinien und zur Vergabe von Leistungsbezügen.
  5. Erstellung eines Leitfadens für die Hochschulen zum Umgang mit fehlerhaften Vergabeentscheidungen. 
  6. Erstellung eines Leitfadens für die Hochschulen zur Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen einschließlich eines Projektdatenblatts und einer Checkliste.
  7. Die Hochschulen übermitteln jährlich einen Bericht auf Basis der vom MWK erstellten „Checkliste“, die die Rechtmäßigkeitskriterien der Vergabeentscheidungen von Forschungszulagen erfasst.
  8. Regelmäßige Informations- u. Schulungsveranstaltungen für die Leitungsebenen der Hochschulen zum Thema rechtskonforme Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen. Die erste Veranstaltung hierzu hat am 20. November stattgefunden.
  9. Das Ministerium führt im Rahmen der Rechtsaufsicht nach § 68 Abs. 1 LHG Prüfungen durch.

„Seit rund eineinhalb Jahren arbeiten wir den Bereich der Vergabe leistungsorientierter Gehaltsbestandteile nun konsequent auf und machen das System gleichzeitig zukunftsfest. Wir sind inzwischen weit vorangekommen aber noch keinesfalls fertig“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Die Hochschulen können aber gleichwohl nach der Freigabe der Richtlinien und mit Hilfe der Leitfäden im Bereich der Vergabe rechtsfehlerfrei arbeiten.“

Neueinrichtung des Referats „Beratung, Begleitung und Aufsicht“

In einer ersten Bilanz ließen sich zwei Dinge festhalten:

  1. Für Ministerin Bauer bleibt es das einzig Richtige, dass die Zuständigkeit für die Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen auf der Leitungsebene der Hochschulen angesiedelt ist: „Dort ist die nötige fachliche Expertise und Nähe zu den Hochschullehrern und -mitarbeitern, um unterschiedliche Leistungsstärke bewerten zu können. Die Zulagenvergabe ist darüber hinaus ein wesentlicher Baustein der Hochschulautonomie.“
  2. Es habe sich angesichts der aufgetretenen Problemkonstellationen in der Vergabepraxis seit 2005 gezeigt, so Bauer weiter, dass eine engere Begleitung und Aufsicht durch das Ministerium geboten ist. Deshalb werde ein neues Referat „Beratung, Begleitung und Aufsicht“ im Ministerium aufgebaut. „Damit werden wir dafür Sorge tragen, dass gemeinsam mit den Hochschulen künftig eine verlässliche rechtskundige Vergabepraxis gewährleistet ist“, sagt Bauer. Sinnvoll sei es darüber hinaus, die juristischen Kompetenzen insbesondere der kleineren Hochschulen zusätzlich zu verstärken.

Diese Ausstattung sei dringend notwendig, so die Wissenschaftsministerin. Denn für die nun anfallenden Daueraufgaben im Bereich der leistungsorientierten Vergütung und Besoldung reiche die derzeitige personelle Ausstattung des MWK angesichts des Umfangs des Ressortbereichs schlicht nicht aus: Rund 5.000 Professuren hat Baden-Württemberg aktuell in der W-Besoldung, Tendenz steigend auf rund 7.500, bedingt durch den Generationswechsel. Jede W-Professur kommt im Grundsatz immer wieder für die Vergabe von Leistungsbezügen in Frage. Dies allein stehe für viele tausend Einzelfälle seit Einführung der leistungsorientierten Besoldung.

Rund 130.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Ressortbereich unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Neben vielen tausend Beamten ist ein sehr großer Teil hiervon auch tariflich beschäftigt, und kann nach Tarifvertrag ebenfalls – im Hochschulbereich auch leistungsabhängige - besondere Gehaltsbestandteile erhalten.

Auch in diesem Bereich geht das MWK derzeit möglicherweise fehlerhaften Vergaben nach, wenngleich sich Fehlerfälle nach gegenwärtigem Kenntnisstand auf wenige Hochschulen beschränken.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir können inzwischen sagen, dass wir ein großes Stück des Weges gegangen sind. In den nächsten Monaten wird es darum gehen, das System fit für die Zukunft zu machen und Altfälle konsequent weiter aufzuarbeiten. Dann bin ich sehr optimistisch, dass es uns gemeinsam mit den Hochschulen gelingt, Vertrauen, dort, wo es in der Vergangenheit beeinträchtigt wurde, auch wieder zurückzugewinnen.“

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