Die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zum DigitalPakt Schule kann in Baden-Württemberg starten. 65 Millionen Euro der Bundesmittel entfallen beim Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte auf Baden-Württemberg.
500 Millionen Euro stellt der Bund für die Ausstattung der Schulen mit Leihgeräten für Lehrkräfte zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen dabei 65 Millionen Euro. Nachdem auf Bundesebene nun die letzten Unterschriften erfolgt sind, kann die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zum DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg in der Umsetzung starten. Das Kultusministerium hat hierzu am 29. Januar 2021 die bereits mit den Spitzenverbänden der Schulträger und dem Finanzministerium abgestimmte Förderbekanntmachung zur Umsetzung veröffentlicht. „Wir geben die Mittel unkompliziert und ohne Antragsverfahren an die Schulträger weiter, damit die Lehrerinnen und Lehrer möglichst schnell ausgestattet werden können. Das heißt, dass wir sehr rasch in die Umsetzung gehen können, die entsprechenden Bekanntmachungen haben wir bereits in den letzten Wochen vorbereitet“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sobald die Mittel des Bundes eintreffen, werden diese an die Schulträger weitergereicht.
Bereits beim Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte hatte das Land auf ein unkompliziertes Verfahren gesetzt, sodass die Mittel schnell bei den Schulträgern angekommen sind. Diese sind mittlerweile auch annähernd vollständig verausgabt, die Geräte sind zu einem sehr großen Teil bereits an den Schulen angekommen und dort im Einsatz. Etwa 300.000 Endgeräte konnten rechnerisch mit den Bundesmitteln in Höhe von 65 Millionen Euro und den zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 65 Millionen Euro beschafft werden.
Mittel je nach Lehrerstellen an Schulträger verteilt
65 Millionen Euro der Bundesmittel entfallen beim Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte nun auf Baden-Württemberg. Das Land muss hierbei einen Eigenanteil von zehn Prozent erbringen, dieser ist vom Land im Zusammenhang mit den Eigenleistungen beim DigitalPakt Schule bereits erbracht worden. An die Schulträger werden diese Mittel je nach Zahl der Lehrerstellen, die auf die Schulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich entfallen, verteilt. Ein Antragsverfahren gibt es wie beim Sofortausstattungsprogramm nicht, die Schulträger müssen lediglich drei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen vereinfachten Verwendungsnachweis vorlegen.
Die schulgebundenen Leihgeräte stehen den Lehrerinnen und Lehrern für den Unterricht in der Schule, beim Distanzlernen als auch zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung. Förderfähig sind jeweils nur Endgeräte, die für einen digitalen Unterricht geeignet sind. Smartphones sind hingegen nicht förderfähig, da sich mit ihnen digitaler Unterricht nur schwer durchführen oder vor- und nachbereiten lässt. Durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind außerdem Geräte förderfähig, die seit dem 3. Juni 2020 gekauft wurden.