Um die Hochschulen bei der Vergabe und der Rückabwicklung fehlerhaft vergebener leistungsabhängiger Gehaltsbestandteile zu unterstützen, hat das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Hochschulen einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat gemeinsam mit den Hochschulen einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Ziel ist es, die Hochschulen bei der Vergabe wie auch bei der Rückabwicklung fehlerhaft vergebener leistungsabhängiger Gehaltsbestandteile zu unterstützen. Dies gilt sowohl für Leistungsbezüge, als auch für drittmittelfinanzierte Forschungszulagen. Letztere hatte der Rechnungshof in seiner Denkschrift aufgegriffen. Das MWK arbeitet bereits seit Februar mit den betroffenen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und mit dem Rechnungshof daran, die Rechtskonformität der vergebenen Zulagen herzustellen sowie eine maximale Zuverlässigkeit für die Zukunft zu gewährleisten.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir befinden uns gegenwärtig mit allen Hochschularten in einem sehr engen und kooperativen Austausch zu den einzelnen Sachverhalten. Es ist deutlich erkennbar, dass die Sicherstellung rechtskonformer Vergaben von leistungsabhängigen Gehaltsbestandteilen im unmittelbaren Eigeninteresse der Hochschulen selbst liegt."
Gegenwärtig bearbeiten MWK und Hochschulen gemeinsam folgende Themenbereiche:
- Wechsel von der C- in die W- Besoldung
- Vergaberichtlinien
- Leistungsbezüge
- Forschungszulagen
- Tarifvertraglich geregelte Zulagen
- Vergabe von Lehraufträgen
- Prüfung von Ernennungsurkunden
Agenda für Rechtssicherheit und Rechtskonformität
Die „Agenda für Rechtssicherheit und Rechtskonformität“, die das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Hochschulen beschlossen hat, umfasst in einzelnen folgende Punkte:
- Vereinbarung mit den Hochschulen, dass dem Ministerium die aktuellen Vergaberichtlinien bzw. Neufassungen oder Änderungen von Vergaberichtlinien vorab zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit vorgelegt werden (gilt seit Sommer 2017)
- Rückmeldungen des Ministeriums zur Rechtmäßigkeit der aktuellen Vergaberichtlinien zur Herstellung der Handlungsfähigkeit der Hochschulen
- Im Falle der Beanstandung von Vergabeentscheidungen haben sich die betroffenen Hochschulen verpflichtet, fehlerhafte Entscheidungen innerhalb der gesetzten Frist zu korrigieren
- Erstellung einer Handreichung zur Vergabe von Leistungsbezügen (Sommer 2018)
- Erstellung einer Handreichung zur Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen (bereits versandt
- Erstellung einer Handreichung zum Umgang mit fehlerhaft vergebenen Leistungsbezügen und Zulagen (bereits versandt)
- Regelmäßige Informations- u. Schulungsveranstaltungen unter Beteiligung des Ministeriums zum Thema rechtskonforme Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen (beginnend ab 3. Quartal 2018)
- Task-Force-Initiativen der Hochschulen als Maßnahme der Selbstkontrolle und Qualitätssicherung im Bereich der Leistungsbezüge- und Zulagenvergabe - hochschulartspezifisch oder hochschulartenübergreifend
- Jährliche Übermittlung eines Formblatts (des MWK) durch die Hochschulen, das die Rechtmäßigkeitskriterien der Vergabeentscheidungen erfasst
- Das Ministerium behält sich ausdrücklich vor, künftig im Rahmen der Rechtsaufsicht nach § 68 Abs. 1 LHG Prüfungen durchzuführen.
Stärkung der Kontrollstrukturen auf Hochschulebene und im MWK
Das MWK und die Hochschulen stimmen in dem Ziel überein, aufgetretene Fehler bei der Vergabe von leistungsbezogenen Gehaltsbestandteilen, die seit 2005 eingeführt wurden, sofort zu bearbeiten, Rechtskonformität herzustellen und Fälle fehlerhafter Vergabeentscheidungen der Vergangenheit aufzuarbeiten.
„Das Wissenschaftsministerium wird darüber hinaus die Kontrollstrukturen auf Ebene der Hochschulen und im Ministerium selbst stärken“, kündigt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer an. Dazu sei man gegenwärtig im Gespräch. Bauer: „Es macht für unser Hochschulsystem großen Sinn, leistungsbezogene Gehaltsbestandteile zu vergeben, denn das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Kontext. Gerade weil das System in seiner jetzigen Form so wertvoll ist, müssen wir gewährleisten, dass die Rechtskonformität im Umgang mit leistungsbezogenen Gehaltsbestandteilen jederzeit außer Frage steht.“