Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz hat die Fachtagung „Barrierearmes Kulturdenkmal“ im Haus der Wirtschaft in Stuttgart eröffnet. Gelungene Beispiele im Land zeigten, dass sich Denkmalschutz und Barrierefreiheit nicht ausschließen, so Schütz.
„Wir wollen unser gemeinsames Erbe für zukünftige Generationen erhalten und allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen - das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen maßgeschneiderte Lösungen und die Belange der Denkmalpflege in vielen Fällen miteinander verbinden können“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz anlässlich der Eröffnung der Fachtagung „Barrierearmes Kulturdenkmal“ im Haus der Wirtschaft in Stuttgart.
Denkmalschutz und Barrierefreiheit schließen sich nicht aus
„Es gibt bereits gelungene Beispiele im Land, die zeigen, dass sich Denkmalschutz und Barrierefreiheit nicht ausschließen“, so Schütz weiter. An der Veranstaltung nahm auch die Landes-Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg Stephanie Aeffner teil.
Kulturdenkmale entsprechen nicht immer modernen gesellschaftlichen Bedürfnissen, weil sie in der Regel die Nutzungsanforderungen ihrer Entstehungszeit spiegeln. Die Fachtagung der Landesdenkmalpflege und auch die gleichnamige Broschüre sollen Anreize setzen, sich der herausfordernden Aufgabe, Barrieren im Denkmalbestand abzubauen, zu stellen.
„Das Land will diese Prozesse aktiv unterstützen. Deswegen wurde eine Arbeitsgemeinschaft zu diesem Thema gestartet. Die daraus entstandene Broschüre soll Verständnis für die Belange von Menschen mit Behinderungen wecken und zugleich für denkmalverträgliche Lösungen werben. Sie stellt gelungene Maßnahmenplanungen aus Baden-Württemberg vor, erläutert das Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie rechtliche Hintergründe. Wir wollen so auch zu einer verbesserten landeseinheitlichen Planungs- und Entscheidungspraxis kommen“, so Schütz bei der Vorstellung der Broschüre.
Arbeitsgemeinschaft „Barrierearmes Kulturdenkmal“
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. November 2014 die Landesdenkmalpflege gebeten, der Umsetzung von Artikel 30 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Denkmalpflege besondere Beachtung zu schenken. Daraufhin hat das Wirtschaftsministerium als Oberste Denkmalschutzbehörde 2015 die Arbeitsgemeinschaft „Barrierearmes Kulturdenkmal“ unter Federführung des Landesamtes für Denkmalpflege ins Leben gerufen.
Mitglieder der AG waren Verbände von Menschen mit Behinderungen, der damalige Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer, kommunale Behindertenbeauftragte, die kommunalen Spitzenverbände, Untere und Höhere Denkmalschutzbehörden, Kirchen, Haus und Grund Württemberg, die Architektenkammer Baden-Württemberg sowie die zuständigen Ministerien. Im Rahmen der AG wurden ressortübergreifend Konfliktfelder und Lösungsansätze diskutiert und Best-Practice-Beispiele recherchiert. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Ergebnisse sind in die Fachtagung eingeflossen und werden in der begleitenden Broschüre vorgestellt.
Die Broschüre wird auf der Homepage der Landesdenkmalpflege zum Download angeboten. Druckexemplare können beim Landesamt für Denkmalpflege bestellt werden.