Als weiterer Baustein der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg startet am Mittwoch, 1. Juli 2020, die Wiedervermietungsprämie für Kommunen. „Mit der Wohnraumoffensive BW gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum in Baden-Württemberg. Die Wiedervermietungsprämie spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Prämie setzt gezielt weitere Anreize zur Aktivierung von bestehendem Wohnraum und ergänzt unser Portfolio an Unterstützungsangeboten optimal“, sagte Wirtschafts- und Wohnbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Vorhandene Wohnraumpotentiale nutzen
Die Wiedervermietungsprämie ist ein Förderangebot des „Kompetenzzentrums Wohnen BW“ für Kommunen. „Mit unserem Prämienmodell wollen wir die Kommunen ermutigen, sich in diesem Bereich noch stärker zu engagieren, damit vorhandene Wohnraumpotentiale nicht ungenutzt bleiben“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Die Aktivierung des Wohnraums kann seitens der Kommune auch in Kooperation mit anderen Akteuren erfolgen. „Die Kooperationsmöglichkeit war uns besonders wichtig, damit die Kommunen bereits bestehende Strukturen und Initiativen, wie etwa den Raumteiler Baden-Württemberg, optimal nutzen und dabei Synergieeffekte entstehen können“, betonte die Ministerin. Das Wirtschaftsministerium gewährt Kommunen eine Prämie für Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die nachweislich zur Wiedervermietung von Wohnraum geführt haben, der länger als neun Monate leer stand. Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je wiedervermieteter Wohnung.
Die Wohnraumoffensive besteht aus mehreren ganzheitlich angelegten Bausteinen, die das Wirtschaftsministerium sukzessive zur Verfügung stellt. Neben der Wiedervermietungsprämie mit einem Fördervolumen von 400.000 Euro ist im Mai dieses Jahres der mit 100 Millionen Euro dotierte Grundstücksfonds BW an den Start gegangen, der bereits auf große Resonanz stößt. „Ein weiteres Herzstück der Wohnraumoffensive wird unser Förderprogramm mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen sein, die Kommunen aus einem ausgewählten Pool qualifizierter Dienstleister in Anspruch nehmen können“, so Hoffmeister-Kraut. Das Ministerium bereite aktuell die Vergabe vor. Zudem werden im Rahmen der Patenschaft Innovativ Wohnen BW beispielgebende Projekte unterstützt. Nach einer erfolgreichen ersten Förderrunde solle ein weiterer Projektaufruf noch im Laufe dieses Sommers erfolgen.
Antragstellung ab 1. Juli möglich
Anträge für die Wiedervermietungsprämie können ab dem 1. Juli 2020 bei der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH gestellt werden, bei der das Kompetenzzentrum Wohnen BW organisatorisch angesiedelt ist. Die Landsiedlung ist einheitlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Themenbereich bezahlbares Wohnen im Rahmen der Wohnraumoffensive des Landes.